Inflationsausgleichsprämie nur bei Betriebstreue?
Noch bis Ende nächsten Jahres können Chef:innen ihren Angestellten einen steuerfreien Betrag bis zu einer Höhe von 3.000 Euro auszahlen, um sie angesichts der hohen Inflation finanziell zu entlasten. Doch haben Angestellte nur bei Betriebstreue Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie?
Während der Coronabonus vor allem dazu diente, die besonderen Leistungen von Angestellten während der Pandemie zu würdigen, soll der Inflationsausgleich in erster Linie die steigenden Kosten sowie den inflationsbedingten Verlust der Reallöhne abfedern und so – zumindest kurzfristig – für finanzielle Entlastung sorgen. In den Apotheken verläuft die Auszahlung bisher schleppend, denn nicht jede/r Inhaber:in kann sich dies leisten. Erklärt sich die Apothekenleitung jedoch dazu bereit, stellt sich die Frage, ob der Anspruch darauf durch eine Kündigung erlischt, sodass es die Inflationsausgleichsprämie nur bei Betriebstreue gibt.
Inflationsausgleichsprämie nicht an Betriebstreue knüpfen
Generell gilt: Einen grundsätzlichen Anspruch auf den Inflationsausgleich haben Beschäftigte nicht, denn es handelt sich um eine freiwillige Zahlung. Allerdings können Angestellte mitunter davon profitieren, wenn andere Kolleg:innen im Betrieb sie erhalten. Stichwort Gleichbehandlungsgrundsatz. Doch ist es erlaubt, die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Betriebstreue zu knüpfen, um eine Kündigung zu vermeiden? „Für die Auszahlung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis keine Voraussetzung“, heißt es von der Gewerkschaft ver.di.
Mehr noch: „Sollte der Arbeitgeber die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie damit verbinden, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht von sich aus innerhalb einer bestimmten Frist kündigt, dürfte das rechtlich nicht wirksam sein“, erklärt das ETL Rechtsanwaltsnetzwerk. Das bedeutet: Wurde die Zahlung von dem/der Chef:in bereits zugesagt, muss diese auch für Angestellte erfolgen, die anschließend kündigen – eventuell sind jedoch Abzüge möglich.
Der Grund: Auch wenn die Inflationsausgleichsprämie womöglich die Betriebstreue steigern kann, weil sich Angestellte dadurch wertgeschätzt fühlen, verfolgt sie ursprünglich ein anderes Ziel, nämlich die rein finanzielle Entlastung. Arbeitgebende hätten zudem laut den Rechtsexpert:innen generell nur eingeschränkte Möglichkeiten, Angestellte von einer Kündigung abzuhalten. „Eine Bindung, die das gesamte Jahr 2023 oder gar darüber hinaus umfassen soll, ist angesichts eines Geldbetrages von ,nur‘ 3.000 Euro grundsätzlich rechtlich nicht möglich.“ Somit darf die Inflationsausgleichsprämie in der Regel nicht an die Betriebstreue geknüpft werden.
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