Zum dritten Mal hat Infectopharm Salbutamol Aldo-Union aus Spanien importiert. Somit werden weitere 73.000 Packungen Salbutamol-Import zur Verfügung stehen.
Infectopharm hat bereits 100.000 Packungen Salbutamol-Dosieraerosol aus Spanien importiert. Die Packungen tragen wieder die PZN 19196980 und kommen in fremdsprachiger Aufmachung. Die Übersetzungen der spanischen Fach- und Gebrauchsinformationen sind auf der Webseite von Infectopharm und in der Lauer-Taxe abrufbar. Weil es sich beim erneuten Salbutamol-Import um eine andere Charge – 008V011A Verfallsdatum 01/2027 – handelt, wurde von den lokalen Aufsichtsbehörden am 5. April eine weitere Gestattung für den erneuten Import erteilt.
Der Salbutamol-Import kann zu Lasten der gesetzlichen und privaten Kassen abgegeben werden. Allerdings werden die Kosten nur bis zum Festbetrag erstattet. Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlung ausgesprochen, für den Zeitraum des Versorgungsmangels die vollen Kosten zu übernehmen.
Salbutamol gehört zu den Beta-Sympathomimetika und wird aufgrund seines schnellen Wirkeintritts und bronchienerweiternden Effekts bei einem akuten Asthmaanfall eingesetzt. Der Wirkstoff bindet selektiv an die Beta-2-Adrenozeptoren der Bronchialmuskulatur.
Außerdem stellt Infectopharm seit der 10. Kalenderwoche mehr als einen üblichen Jahresbedarf des firmeneigenen Salbutamol-Dosieraerosols BronchoSpray novo zur Verfügung. „Seit dem Sommer beobachten wir Engpässe bei Salbutamol-haltigen Inhalativa, die derzeit immer noch anhalten“, sagt Dr. Markus Rudolph, Mitglied der Geschäftsführung von Infectopharm. „Wir hoffen, die kritische Versorgungslage auf dem deutschen Markt durch unser zügiges Handeln abmildern zu können“.
Mitte Dezember hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Salbutamol-haltige Arzneimittel zur pulmonalen Anwendung einen Versorgungsmangel festgestellt. Alternative gleichwertige Therapien stehen nicht zur Verfügung. Die Feststellung des Versorgungsmangels ermöglicht einen vereinfachten Import und kann von lebensrettender Bedeutung sein. „Bei salbutamolhaltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung“, so das BMG.
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