Cannabisblüte in neuer Wirkstärke: Tilray hat mit Indica Strong ganze Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von 22 Prozent neu auf dem Markt. Die Blüten sollen dauerhaft in großen Mengen zur Verfügung stehen.
Seit dem 10. März 2017 sind Cannabisblüten und Zubereitungen aus Cannabis verkehrsfähig und erstattungsfähig. Eine Ausnahmereglung für die Abgabe und Belieferung gibt es nicht mehr. In der Apotheke werden Rezepte über Cannabis-haltige Arzneimittel wie Blüten, Extrakte oder Dronabinol beliefert.
Tilray hat sein Portfolio erneut ausgebaut. Zuletzt hatte das Unternehmen mit THC5:CBD20 einen CBD-dominanten Vollspektrum-Cannabisextrakt gelauncht. Jetzt kommen Cannabisblüten des Kultivars Sirius mit einem THC-Gehalt von 22 Prozent hinzu. Der CBD-Gehalt liegt bei weniger als einem Prozent. Die ganzen Blüten werden zu 15 g erhältlich sein. „Mit Sirius führen wir eine Indica-Cannabisblüte ein, welche dauerhaft in großen Mengen und der hohen Tilray-Qualität verfügbar sein wird“, so Sascha Mielcarek, Europa-Geschäftsführer von Tilray.
Kultivar steht für cultivated variety also wörtlich genommen für eine angebaute Sorte und somit für keine taxonomische Kategorie. Die Sorten werden so kultiviert, dass sie bestimmte Merkmale aufweisen.
Die dauerhafte Belieferung des deutschen Marktes mit Indica Strong will Tilray über die firmeneigene und GMP-zertifizierte Produktionsstätte in Portugal sicherstellen. „Aufgrund der individuellen Wirkung und Verträglichkeit spielt bei der Therapie mit Cannabisblüten die dauerhafte Verfügbarkeit desselben Kultivars eine Schlüsselrolle“, so das Unternehmen.
Medizinischen Cannabinoiden werden zahlreiche Wirkungen zugesprochen, die die Lebensqualität von Patienten verschiedenster Indikationen verbessern können. Am häufigsten werden Cannabinoide bei chronischen Beschwerden eingesetzt. Im Rahmen einer individuellen Cannabistherapie werden Vollspektrum-Cannabisextrakte und Cannabisblüten angewendet. „Mit der nun gestarteten Blütenoffensive wird das Angebot an Cannabisblüten in unterschiedlichen Kultivaren und THC-Gehältern deutlich ausgebaut“, teilt Tilray mit.
Rückwirkend zum 1. März 2020 ist die neue Preisberechnung für Cannabis und seine Zubereitungen in Kraft getreten. Mit dem Aufschlag von 100 Prozent bei der Abgabe von Blüten in unverändertem Zustand ist Schluss, berechnet wird entsprechend der neugeschaffenen Anlage 10 der Hilfstaxe.
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