Seit dem 10. März 2017 sind Cannabisblüten und Zubereitungen aus Cannabis verkehrsfähig und erstattungsfähig. Eine Ausnahmereglung für die Abgabe und Belieferung gibt es nicht mehr. In der Apotheke werden Rezepte über Cannabis-haltige Arzneimittel wie Blüten, Extrakte oder Dronabinol beliefert. Von Tilray kommt der neue CBD-dominante Vollspektrum-Cannabisextrakt THC5:CBD20.
CBD-dominanter Vollspektrum-Cannabisextrakt: Wirkung und Behandlung
Der Extrakt eignet sich insbesondere für die Behandlung von Patienten, die eine Therapie mit einem CBD-dominanten Produkt benötigen. THC5:CBD20 enthält 5 mg/ml Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und 20 mg/ml Cannabidiol (CBD1). Es handelt es sich um den ersten CBD-dominanten und erstattungsfähigen Vollspektrum-Cannabisextrakt zur Herstellung eines Rezepturarzneimittels im deutschen Markt, wie Tilray mitteilt.
CBD besitzt ein breites Wirkungsspektrum und kann vielfältig eingesetzt werden. Dem Inhaltstoff werden unter anderem schmerzlindernde, angstlösende und entzündungshemmende sowie neuroprotektive Eigenschaften zugesprochen. CBD wird aus den Blüten der weiblichen Cannabispflanze gewonnen und es hat keine psychoaktive Wirkung. Die Substanz bindet nur mit geringer Rezeptoraktivität an bestimmte Cannabinoid-Rezeptoren. Die Inhaltstoffe der Cannabispflanze wirken auf das endocannabinoide System mit seinen verschiedenen Rezeptoren – den Typ-1-Cannabinoid-Rezeptoren (CB-1) im zentralen Nervensystem und den Typ-2-Cannabinoid-Rezeptoren (CB-2) im Immun-, Verdauungs- oder dem Fortpflanzungssystem sowie in Knochen, Haut, Lunge, hormonalen Drüsen oder in den Augen.
Cannabis-Öl kann verschieden hohe Anteile von THC und CBD enthalten.
Der neue CBD-dominante Vollspektrum-Cannabisextrakt kann bei Patienten mit chronischen oder onkologischen Schmerzen zur Verbesserung der Lebensqualität angewendet werden. Symptome wie chronischer Stress, Schlafstörungen, Angst und andere psychische Komponenten können gelindert werden. Der hohe CBD-Anteil verringert zudem die THC-induzierten psychotropen Nebenwirkungen und verbessert damit die Verträglichkeit.
Bezug und Verordnung
Patienten können nach Klärung der Kostenübernahme auf den CBD-dominanten Cannabisextrakt eingestellt werden. Außerdem ermöglicht das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (§ 31 Abs. 6 SGB V Satz 3) einen Wechsel zwischen Extrakten in standardisierter Qualität ohne erneuten Antrag auf Kostenübernahme. Liegt bereits eine Genehmigung der Krankenkasse für den Einsatz von Cannabisextrakten oder Dronabinol vor, können Patienten direkt umgestellt werden.
Der neue Extrakt ist unter anderem über den Großhandel lieferbar.
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