Fest steht: Routineimpfungen sollten am besten vor der Schwangerschaft durchgeführt werden. Frauen mit bestehendem Kinderwunsch sollten also einen Blick in den Impfpass werfen und den Impfstatus checken. Wer dies versäumt, kann eine Impflücke aber auch in der Schwangerschaft ausmerzen.
Beim Thema Impfen liefern sich Impfgegner und Impfbefürworter immer wieder heftige Diskussionen. Geht es um Impfungen in der Schwangerschaft, können die Wortgefechte noch zusätzlich angefeuert werden. Betrachtet man das Thema aus medizinsicher Sicht, fällt die Beurteilung eher nüchtern aus.
Eines vorweg: Ob eine Impfung in der Schwangerschaft durchgeführt wird oder nicht, ist stets das Ergebnis einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass einige Impfungen in der Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen sind.
Lebend- versus Totimpfstoff
Totimpfstoffe gegen beispielsweise Influenza, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten sowie Hepatitis A und B sind in der Schwangerschaft nicht kontraindiziert. Allerdings sollten die Vakzine nicht im ersten Trimenon verimpft werden.
Die Impfung gegen die saisonale Grippe ist zudem ausdrücklich für alle Schwangeren von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Gesunde Schwangere sollten sich vorzugsweise ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel gegen Influenza impfen lassen. Werdende Mütter mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung sollten sich bereits im ersten Trimenon impfen lassen.
Mütter sind die häufigste Infektionsquelle für Keuchhusten für das Neugeborene. Die routinemäßige Pertussis-Impfung aller Schwangeren wird allerdings derzeit von der STIKO nicht empfohlen. Anders sieht es in den USA, der Schweiz sowie England und Wales aus. Soll gegen Keuchhusten geimpft werden und müssen auch Tetanus und Diphtherie aufgefrischt werden, kann dies als Dreier- beziehungsweise Vierer-Kombi mit Polio verabreicht werden.
Auch die Impfung gegen Hepatitis A ist erlaubt. Allerdings sollte sie nur verabreicht werden, wenn auch tatsächlich Bedarf besteht. Beispielsweise, wenn die Schwangere auf Reisen geht und im Urlaubsland ein erhöhtes Risiko besteht. Auch Hepatitis B darf in der Schwangerschaft geimpft werden, wenn noch kein Schutz vorhanden ist.
Reiseimpfungen wie Typhus oder Japanische Enzephalitis sind im Einzelfall möglich. Allerdings nur, wenn es wirklich nötig ist und die Reise in das gefährdete Gebiet nicht verschoben werden kann.
Lebendimpfstoffe wie gegen Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber, Windpocken oder Cholera sind in der Schwangerschaft tabu. Frauen mit Kinderwunsch, die mit einem Lebendimpfstoff immunisiert wurden, sollten eine Schwangerschaft im Folgemonat vermeiden. Wurde versehentlich zu Beginn oder während der Schwangerschaft gegen Mumps, Masern, Röteln oder Varizellen geimpft, ist dies jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. „Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt“, schreibt das Robert-Koch-Institut.
Impfungen in der Schwangerschaft mit verschiedenen Zielen
Zum einen geht es um einen direkten, unmittelbaren Schutz der werdenden Mutter und zum anderen um einen direkten, mittelbaren Schutz des Kindes durch den intrauterinen transplazentaren Antikörpertransfer von der geimpften Mutter auf das Kind.
Außerdem kommt es zu einem indirekten, zusätzlichen Schutz des Neugeborenen durch ein reduziertes Expositionsrisiko in der Postpartalzeit, das aufgrund der mütterlichen Immunität (Impfung oder Erkrankung) erreicht werden kann. Dieses wird als „cocooning“ bezeichnet.
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