Achtung, Verwechslungsgefahr: Spätestens seit der Corona-Pandemie sind Begriffe wie „Impfschutz“ und „Impfstatus“ in aller Munde. Doch sie bedeuten nicht dasselbe. Wir frischen dein Wissen auf.
„Vollständig geimpft“, „geboostert“ oder „ungeimpft“ – durch die Corona-Pandemie führte an diesen Begriffen monatelang kein Weg vorbei und der sogenannte Impfstatus war für den Zugang zu Restaurants, Kinos und Co. entscheidend. Daneben spielt jedoch auch der Impfschutz eine wichtige Rolle, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit SARS-CoV-2. Aber was genau verbirgt sich überhaupt hinter den Begriffen Impfstatus und Impfschutz? Das Bundesgesundheitsministerium klärt in seinem Social Media-Format #GutZuWissen auf.
Impfschutz: „Durch eine Impfung lernt das Immunsystem, auf einen Erreger zu reagieren, sodass bei einem späteren Kontakt mit dem Krankheitserreger eine Infektion oder (schwere) Erkrankung verhindert wird.“
Impfstatus: „Der Impfstatus definiert, insbesondere aus rechtlicher Sicht, in welchem Umfang eine Person Impfungen erhalten hat: Also ob jemand vollständig, teilweise oder gar nicht geimpft ist.“
Impfstatus ist nicht gleich Impfschutz
Der Impfschutz ist dabei nicht an den Impfstatus geknüpft. Läuft letzterer aus, beispielsweise weil die maximal empfohlene Zeitspanne zwischen Grundimmunisierung und Auffrischung bereits ausgeschöpft ist, heißt dies nicht automatisch, dass der Impfschutz direkt mit erlischt. Andersherum kann der Impfschutz bei einigen Personen auch schon vor Ablauf des Impfstatus‘ abgeschwächt sein, sodass aus gesundheitlicher Sicht eine weitere Impfung angezeigt ist.
Sowohl der Impfstatus als auch der Impfschutz sind dabei nicht erst seit der Corona-Pandemie wichtig. So greift beispielsweise für einige Personengruppen seit Jahren die Impfpflicht gegen Masern, wodurch der jeweilige Impfstatus offengelegt werden muss. Der Impfschutz wiederum muss auch bei einigen Standardimpfungen regelmäßig aufgefrischt werden, darunter die Immunisierung gegen Tetanus und Diphterie. Beim Grippeschutz braucht es sogar eine jährliche Erneuerung.
Achtung: Um im Hinblick auf die Coronaimpfung den Impfstatus „vollständig geimpft“ zu erhalten, müssen seit 1. Oktober 2022 drei Impfungen nachgewiesen werden, wobei der Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung mindestens drei Monate betragen und mindestens eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt sein muss, wie die Bundesregierung klarstellt. Der Nachweis von zwei Impfungen genügt, wenn
- vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte,
- vor der zweiten Impfung eine PCR-bestätigte Infektion erfolgte,
- nach der zweiten Impfung eine per PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
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