Die geplante Grippeimpfung von AOK-Versicherten in Apotheken in Rheinland-Pfalz stößt bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekammer auf scharfe Kritik. „Impfen ist eine ureigene ärztliche Tätigkeit und gehört deshalb auch fest in die Hände von Ärztinnen und Ärzten“, heißt es in einer Mitteilung der Landesärztekammer vom Montag in Mainz.
Die AOK und der Apothekerverband wollen im Rahmen eines Modellprojekts mit Beginn der Grippesaison 2021/22 – also etwa ab Oktober – Versicherte unbürokratisch und kostenlos impfen. Ziel sei eine höhere Impfrate der Bevölkerung.
Speziell geschulte Apotheker:innen sollen die Impfungen für Erwachsene nach einem Aufklärungsgespräch unabhängig vom Wohnort direkt in der Apotheke vornehmen. Sollten Kontraindikationen wie Fieber oder besondere Risikofaktoren vorliegen, würden die Versicherten an ihre/n Hausärzt:in verwiesen. Das Modellprojekt soll wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.
„Wie soll (…) in einer Apotheke auf eine akut auftretende medizinische Komplikation nach einer Impfung reagiert werden“, mahnte der Präsident der Landesärztekammer Günther Matheis. „Der Aufbau einer ambulanten Impfinfrastruktur in den Apotheken würde eine riskante und unnötige Parallelwelt schaffen.“
Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung, Peter Heinz, warnte ebenfalls: „Der Versuch, Schutzimpfungen, welcher Art auch immer, einer direkten ärztlichen Kontrolle zu entziehen, kann für Patientinnen und Patienten gefährlich werden.“
Im Rahmen mehrerer Modellprojekte wird seit der Grippesaison 2020/21 in Apotheken gegen Influenza geimpft. Den Startschuss gaben die Kolleg:innen in Nordrhein. Während das Projekt von den Initiator:innen als Erfolg gefeiert wird, sieht die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) „keinen Bedarf für Grippeimpfungen in der Apotheke“.
Mehr aus dieser Kategorie
Beschäftigungsverbot: Kein Erholungsbedürfnis = kein Urlaub?
Weil ein Fortsetzen der beruflichen Tätigkeit für einige Schwangere gefährlich werden kann, kommen mitunter Beschäftigungsverbote ins Spiel. Dass ausstehender Urlaub …
Bei Rot gefahren: Fahrtenbuch statt Fahrverbot?
Im Botendienst muss es mitunter schnell gehen. Doch auch wer im Auftrag der Apotheke beziehungsweise mit dem Firmenauto unterwegs ist, …
Wegezeit: Muss der Arbeitsweg bezahlt werden?
Ob Stau, Wintereinbruch oder Verspätungen bei Bus und Bahn – der Arbeitsweg kann mitunter zur Tortur werden und deutlich mehr …