Illegaler Cannabis-Verkauf in Apotheke: Polizei ermittelt
Apotheken dürfen Cannabis ausschließlich auf Rezept zu medizinischen und nicht zu Genusszwecken abgeben. Doch in Bayern wurde nun ein illegaler Cannabis-Verkauf in einer Münchener Apotheke aufgedeckt, wie die Polizei informiert.
Seit dem 1. April ist die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft. Damit ist nicht nur der Konsum von Cannabis straffrei möglich, sondern auch der Besitz und Anbau für den Eigenkonsum ist für Erwachsene unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Konkret dürfen pro Person bis zu drei lebende Cannabispflanzen im eigenen Haushalt gehalten werden.
Ein Mann aus Fürstenfeldbruck (Bayern) soll in einer Münchener Apotheke einen illegalen Cannabis-Verkauf gestartet haben. Den Anbau betrieb er im Garten seiner Wohnung, berichtet die Polizei.
Illegaler Cannabis-Verkauf in Apotheke: Anbau im eigenen Garten
In Apotheken darf ausschließlich Cannabis zu medizinischen Zwecken abgegeben werden. So weit, so bekannt. Und daran soll sich auch nichts ändern, wie kürzlich der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis, betonte. Doch wie das Polizeipräsidium München informiert, läuft aktuell eine Ermittlung zu einem illegalen Handel von Cannabis in einer Apotheke. Demnach wurde dem für Rauschgiftkriminalität zuständigen Kommissariat 82 bekannt, dass ein 53-jähriger Mann aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck in einer Münchener Apotheke einen illegalen Cannabis-Verkauf betrieben habe. Konkret habe er in der Apotheke Nicht-Medizinalcannabis abgegeben.
Sowohl die Apotheke als auch die Privatwohnung des Mannes wurden daraufhin polizeilich durchsucht. Dabei wurde deutlich, dass der für den Verkauf notwendige Anbau offenbar im privaten Garten des Mannes erfolgte. Dort konnten die Beamt:innen „in einem ungesicherten Aufzuchtzelt“ insgesamt 15 Cannabispflanzen sicherstellen, die dem Mann zugeordnet werden konnten. „Gegen den 53-Jährigen wird nun bezüglich des illegalen Handels von Cannabis ermittelt“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei weiter.
Mehr aus dieser Kategorie
Dürfen PTA ihr Gehalt verheimlichen?
Seit Jahresbeginn dürfen sich viele Apothekenangestellte über 3 Prozent mehr Geld freuen. Bei einigen ist das Plus mitunter sogar noch …
Krank vor/nach dem Urlaub: Was gilt beim Lohn?
Dass Angestellte bei nicht selbst verschuldeter Krankheit trotzdem weiterhin ihr Gehalt bekommen – zumindest zeitlich befristet –, ist bekannt. Doch …
Elternzeit: Kündigung bei jedem Abschnitt tabu?
Neben der Schwangerschaft gilt auch die Elternzeit in puncto Kündigung als besonders geschützter Zeitraum. Genau ist eine Entlassung währenddessen tabu …








