IKK kündigt Liefervertrag für Inhalationsgeräte
Die IKK classic hat die Verträge für Inhalations- und Atemtherapiegeräte gekündigt. Die Verhandlungen zwischen DAV und Kasse laufen.
Die IKK Classic hat die Verträge über die Produktgruppe 14 zum 30. September 2023 aus dem Hilfsmittelversorgungsvertrag mit dem DAV gekündigt. Zur Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ gehören laut Hilfsmittelverzeichnis Aerosol-Inhalationsgeräte für die oberen beziehungsweise für die unteren Atemwege sowie Inhalationshilfen und Sauerstofftherapiegeräte.
Außerdem wurde der Vertrag zur Produktgruppe 21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen zum 30. September 2023 gekündigt.
Der DAV steht mit der Kasse in Verhandlungen.
Hilfsmittelrezept: Darauf ist zu achten
- Ziffer „7“ muss markiert sein. Apotheke darf heilen.
- Hilfsmittel und Arzneimittel dürfen nicht auf ein und demselben Rezept verordnet werden.
- Diagnose ist Pflicht. Apotheke ist zur Heilung berechtigt – Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer erneuten Arztunterschrift inklusive Datumsangabe.
- Belieferung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum
- Empfang muss auf der Rückseite mit Datum und Unterschrift quittiert werden.
- Hilfsmittel zum Verbrauch: Versorgungszeitraum auf der Vorderseite dokumentieren. Gleiches gilt für Milchpumpen, die zum Verleih verordnet werden. Voraussetzung ist eine Abrechnung nach § 302 SGB V. Fehlt die Angabe, kann die Apotheke den Malus heilen und die Ergänzung abzeichnen.
- Antrag auf Kostenübernahme
- Kassen erstatten in der Regel nur die vertraglich festgelegten Preise. Wird auf Kundenwunsch höherwertig versorgt, muss die Apotheke die von Patient:innen gezahlten Mehrkosten auf das Rezept drucken und die Aufklärung dokumentieren.
- Hilfsmittelverordnungen, die im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, verlieren sieben Kalendertage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ihre Gültigkeit, vorausgesetzt, die Versorgung wurde nicht aufgenommen. Hilfsmittel zum Verbrauch dürfen nur für sieben Kalendertage beziehungsweise als nächstgrößere im Handel befindliche Versorgungseinheit verschrieben werden. Milchpumpen sind nicht zum Verbrauch bestimmt und können somit für einen Zeitraum von vier Wochen verordnet werden.
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