Die IKK gesund plus hebt die Genehmigungsfreigrenze für Okklusionspflaster von 100 Euro auf 115 Euro an – Mehrwertsteuer inklusive. An der Preiskalkulation ändert sich nichts.
Die IKK gesund plus hat für Okklusionspflaster eine Genehmigungsfreigrenze von 100 Euro inklusive Mehrwertsteuer festgelegt. Diese erhöht sich zum 1. September auf 115 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Preiskalkulation bleibt davon unberührt. Die Formel für den Erstattungspreis lautet weiterhin: AEK + 12 Prozent + Mehrwertsteuer.
Okklusionspflaster gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Versicherte haben entsprechend Anspruch auf Versorgung. Grundlage ist zum einen § 33 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Darin heißt es, „dass Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit […] Hilfsmitteln haben, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind.“
Außerdem findet die Arzneimittel-Richtlinie Anwendung. Nach § 17 Absatz 1 und 9 besteht Anspruch auf Versorgung. „Therapeutische Sehhilfen zur Behandlung einer Augenverletzung oder Augenerkrankung sind […] bei bestehender medizinischer Notwendigkeit verordnungsfähig“ und „Verordnungsfähig sind vorrangig Okklusionspflaster und Okklusionsfolien als Amblyopietherapeutika.“
Das Rezept
Okklusionspflaster werden auf Muster-16 verordnet. Dabei sind folgende Dinge zu beachten:
- Ziffer 7 für Hilfsmittel ankreuzen
- Bezeichnung des Hilfsmittels oder Hilfsmittelnummer (25.21.20.2) angeben
- Größe des Hilfsmittels und Gesamtstückzahl nennen
- PZN angeben
- Verordnungsgrund und Diagnose dokumentieren
- Verordnungszeitraum angeben
- Aut-idem findet keine Anwendung: gilt nur für Arzneimittel
- bei Abgabe Empfang auf der Rückseite quittieren lassen
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