IKK Classic: Hilfsmittel von DocMorris
Der Hilfsmittelversorgungsvertrag über apothekenübliche Hilfsmittel zwischen DAV und IKK Classic ist gekündigt. Dass die Versicherten seit 1. Juli nicht mehr von allen Vor-Ort-Apotheken versorgt werden können, war in den Medien omnipräsent. Fallen lokale Apotheken aus, springen andere Anbieter ein; beispielsweise Sanitätshäuser und Versandapotheken. Der Ärger bei den Apotheken ist groß, denn auch DocMorris ist Vertragspartner der IKK Classic.
Rund 65.000 Versicherte der IKK Classic sind von der Kündigung des Hilfsmittelvertrages betroffen, heißt es von der Kasse. Aber: Die Zahl der betroffenen Versicherten reduziere sich laufend, da mittlerweile viele Apotheken anderen Verträgen über die Versorgung mit apothekenüblichen Hilfsmitteln beigetreten seien. Hinzukommt, dass die Betroffenen im Juni ein Informationsschreiben über die anstehenden Veränderungen ab Juli erhalten haben.
Nicht nur Einzelverträge mit Apotheken und dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) konnten geschlossen werden. Auch Versender mischen mit. „DocMorris hat mit einer Reihe von Krankenkassen Hilfsmittel-Verträge. Auch mit der IKK Classic besteht bereits seit mehreren Jahren ein Hilfsmittel-Vertrag“, teilt ein Sprecher mit. Zu den anderen Vertragspartnern gehören unter anderem AOK, DAK und Techniker Krankenkasse.
Hilfsmittel können noch nicht elektronisch verordnet werden. Zudem ist eine Empfangsbestätigung des/der Patient:in oder einer berechtigten Person in Form einer Unterschrift auf der Rezeptrückseite einzuholen. Doch auch hier gibt es eine Lösung mit der IKK Classic. „Mit der Krankenkasse ist ein Verfahren zur vertragskonformen Übermittlung vereinbart.“ Mehr verrät der Sprecher nicht.
Keine Einigung bei Vertragspreisen
Die Verhandlungen zwischen IKK Classic und DAV haben eine lange Geschichte. Den Hilfsmittelversorgungsvertrag über apothekenübliche Hilfsmittel kündigte der DAV bereits zum 31. Dezember 2023. Die Parteien hatten sich jedoch auf eine Weitergeltungsvereinbarung verständigt – mit dem Ziel, den Verhandlungszeitraum zu verlängern. Doch zu einer Einigung kam es nicht und so beendete schließlich die Kasse die Weitergeltungsvereinbarung.
Laut DAV bestand die Kasse auf „wirtschaftlich nicht tragfähigen Konditionen“. Die Kasse kontert. „Die IKK classic agiert nach der Maxime ‚Gleicher Preis für gleiche Leistung‘. Ziel unserer Verhandlungen war es, dass die IKK classic für gleiche Leistungen nicht mehr bezahlen muss, als sie bei anderen Leistungserbringern auf Basis gültiger Verträge für die gleichen Leistungen zahlt.“ Dies zeige, dass keine Dumpingpreise gefordert wurden, sondern lediglich exakt dieselben Beträge, die auch mit Sanitätshäusern und Homecare-Unternehmen vereinbart wurden. „In den bisherigen Verhandlungen bestand der DAV auf ein Vertragsmodell mit nochmals schlechteren wirtschaftlichen Konditionen für die IKK classic. Ein solcher Vertragsabschluss war für die IKK classic nicht vertretbar, weder im Sinne ihrer Versicherten noch unter dem Aspekt des verantwortungsvollen Einsatzes von Beitragsmitteln.“
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