Um die Versorgung hierzulande zu sichern, stehen rund 90.000 Flaschen Ibuprofen-Saft in ukrainischer Aufmachung zur Verfügung – diese werden seit dem 2. Januar sukzessive ausgeliefert. Eine PZN gibt es nicht. Weil die Arzneimittel nicht gelistet sind, stellt sich die Frage nach der Abrechnung.
Die Verteilung der Ibuprofen-Säfte in ukrainischer Aufmachung übernehmen die Großhändler, die laut BERLIN-CHEMIE selbstständig ihre Hauptkunden über das Abwicklungs- und Bestellverfahren informieren. Eine Direktbestellung ist nicht möglich. Aber wie werden die Fiebersäfte abgerechnet? Eine PZN steht „aufgrund der besonderen Situation“ nicht zur Verfügung. Wir haben nachgefragt.
Abrechnung von Ibuprofen-Saft in ukrainischer Aufmachung: Was sagen Abda und GKV?
Abda: „Unklar ist weiterhin, zu welchem Preis die Apotheken die Medikamente abrechnen können, wenn diese verordnet werden“, teilt ein Sprecher mit. „Zur Höhe dieses Preises gibt es derzeit keine Informationen. Unbenommen bleibt der Apotheke jedoch, die Medikamente einer OTC-Eigenkalkulation zu unterziehen.“
GKV: „Leider können wir zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine Aussage treffen, da wir den Abgabepreis nicht kennen“, teilt ein Sprecher mit. „Mangels PZN und entsprechender Datenmeldung müsste sich nach derzeitigem Stand für diesen Fall die Apotheke nach den Regelungen der regionalen Lieferverträge mit der jeweiligen Krankenkasse abstimmen.“
Lieferverträge und Sonder-PZN
Im Arzneiversorgungsvertrag der AOK Baden-Württemberg lässt sich ein Hinweis auf die Preisberechnung finden. „Falls der Apothekeneinkaufspreis bzw. der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers nicht im Preis- und Produktverzeichnis nach § 131 Abs. 4 SGB V / ABDATA-Artikelstamm aufgeführt ist, muss dieser auf der Vorderseite des Verordnungsblattes vermerkt werden.“
Der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen fordert: „Soweit im Preis- und Produktverzeichnis nach § 131 Absatz 4 SGB V kein Preis aufgeführt ist, sind der Herstellerabgabepreis und der Name der Lieferfirma (Hersteller) auf der Vorderseite des Verordnungsblattes gemäß § 3 zu vermerken.“
Zudem liefert die Technische Anlage 1 eine Sonder-PZN zur Abrechnung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Pharmazentralnummer – 09999175.
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