Höherer Mindestlohn: So viel mehr gibt es 2026 brutto
Zu den wichtigen Neuerungen 2026 gehört die Erhöhung des Mindestlohns. Denn sie bringt vor allem Geringverdiener:innen mehr Geld im Portemonnaie. Wie viel mehr der höhere Mindestlohn brutto bedeutet, erfährst du von uns.
Seit Jahresbeginn greift der höhere Mindestlohn und Beschäftigte bekommen hierzulande gemäß § 9 Mindestlohngesetz (MiLoG) mindestens 13,90 Euro pro Stunde und damit rund 6 Prozent mehr als noch vor dem Jahreswechsel. Und auch die nächste Erhöhung ist bereits beschlossen: Ab 2027 soll der Mindestlohn 14,60 Euro pro Stunde betragen. Insgesamt ist somit eine Erhöhung von 13,9 Prozent im Vergleich zu 2025 festgeschrieben. Rund 6,6 Millionen Beschäftigte werden davon profitieren, so das Statistische Bundesamt – vor allem Frauen und Arbeitnehmende im Osten Deutschlands.
Und so wirkt sich der höhere Mindestlohn brutto auf das Gehalt aus: Wer in Vollzeit beschäftigt ist und den Mindestlohn erhält, bekommt laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in diesem Jahr brutto rund 2.280 Euro mehr – 190 Euro pro Monat. Denn pro Stunde verdienen Arbeitnehmende in diesem Jahr 1,08 Euro mehr als bisher. Damit nicht genug: Denn das weitere Plus um 4 Prozent ab 2027 sorgt für eine weitere Steigerung. Verglichen mit 2025 bringt der dann um insgesamt 10 Prozent höhere Mindestlohn ab 1. Januar 2027 brutto rund 3.700 Euro mehr.
Höhere Sozialabgaben tilgen Lohnplus
Insgesamt beträgt der Lohnzuwachs im Zwei-Jahres-Zeitraum bis Ende 2027 laut dem DGB knapp 5,7 Milliarden Euro. Dabei wird das Plus im Portemonnaie den Expert:innen zufolge vor allem den Konsum ankurbeln und damit die Wirtschaft stärken. „Jeder Cent mehr Mindestlohn erhöht somit die Kaufkraft insgesamt um etwa 20 Millionen Euro“, heißt es. Das Problem: Weil die Sozialabgaben wie beispielsweise die Beiträge zur Krankenversicherung steigen, bleibt oftmals netto nur wenig von dem Plus übrig. Dieser zunehmende „Netto-Klau“ bei Mindestlohnempfänger:innen und anderen Geringverdiener:innen müsse enden, so die Forderung nach einer echten Entlastung.
Betrug tabu: Chef:innen müssen höheren Mindestlohn umsetzen
Generell gilt: Der gesetzliche Mindestlohn stellt die Untergrenze des Gehaltes dar, zu dem hierzulande gearbeitet werden darf. Arbeitgebende sind somit verpflichtet, den entsprechenden Stundenlohn zu zahlen und auch den höheren Mindestlohn rechtzeitig umzusetzen, andernfalls machen sie sich strafbar. Verstöße gegen das MiLoG können mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden, mahnt der DGB. Werden Beschäftigte unrechtmäßig nicht nach Mindestlohn bezahlt, sollten sie dies zunächst bei dem/der Chef:in anmerken. Bleibt dies erfolglos, kann Unterstützung durch die Gewerkschaft, falls vorhanden den Betriebsrat oder das zuständige Zollamt eingeholt werden. Das Bundesarbeitsministerium stellt zudem eine Hotline zur Verfügung, an die sich Betroffene wenden können.
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