Hexahydrocannabinol: Hype um synthetisches Cannabinoid
Statt Tetrahydrocannabinol (THC), das aus der Cannabispflanze gewonnen wird und hierzulande als verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel gilt, wird in den sozialen Medien derzeit eine synthetisch hergestellte Alternative gehypt: Hexahydrocannabinol (HHC). Was dahintersteckt, erfährst du von uns.
Ebenso wie THC ist auch HHC eine psychoaktive Substanz, die an die Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn andockt und ihre berauschende Wirkung entfaltet, wobei diese bei HHC vergleichsweise schwächer ausfällt und zugleich auch entspannen soll, wie es in zahlreichen TikTok-Videos berichtet wird. Ein weiterer Unterschied: HHC wird in der Regel halbsynthetisch hergestellt, und zwar aus Cannabidiol, das wiederum aus Hanfpflanzen mit niedrigem THC-Gehalt gewonnen wird.
Übrigens: Obwohl HHC erstmals schon Mitte des 20. Jahrhunderts hergestellt wurde, wird die Substanz erst seit Herbst 2022 als neue psychoaktive Substanz vom EU-Frühwarnsystem überwacht, heißt es in einem Bericht des European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction.
Hexahydrocannabinol: THC-Ersatz mit Folgen
Inzwischen ist HHC in einem Großteil der EU-Mitgliedsstaaten bekannt, doch Studien zu Dosierungen und Wirkungen am Menschen fehlen bisher ebenso wie Daten zu Missbrauchsanfälligkeit und das Abhängigkeitspotenzial. Auch die genauen pharmakologischen und verhaltensbezogenen Wirkungen von HHC sind nicht geklärt. Zu den berichteten Nebenwirkungen von Präparaten wie Blüten, Ölen, E-Liquids, Vapes oder auch Lebensmitteln wie Gummibärchen und Co. gehören Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Reizhusten und ein Gefühl von Kontrollverlust.
Ähnlich wie bei THC gibt es bisher keine EU-weit einheitlichen Grenzwerte für den HHC-Gehalt. Während die Substanz in anderen Ländern wie Österreich und Frankreich verboten ist, kann sie hierzulande ab 18 Jahren erworben werden, beispielsweise online oder in speziellen Shops. Denn sie fällt in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Gesetz zu neuen psychoaktiven Stoffen. Letzteres greift nur für synthetisch hergestellte Wirkstoffe, da HHC jedoch oftmals halbsynthetisch aus THC hergestellt wird, greift das Gesetz in diesem Fall nicht.
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