Heiligabend und Silvester: Urlaub, frei oder Minusstunden?
Alle Jahre wieder: Der Kampf um Heiligabend und Silvester ist eröffnet. Als wäre das Geschenkeproblem nicht schon stressig genug, stellt sich jedes Jahr die gleiche Frage: Wer arbeitet wann und wie viele Urlaubstage müssen geopfert werden, um besinnlich über die Feiertage zu kommen und fallen etwa Minusstunden an?
Heiligabend und Silvester fallen in diesem Jahr auf einen Dienstag und sind keine gesetzlichen Feiertage – anders als die beiden Weihnachtsfeiertage und Neujahr. Es handelt sich lediglich um Vorfesttage, also Werktage.
Das steht in der Apothekenbetriebsordnung
Die ApBetrO stellt gemäß § 23 die Apotheken an Heiligabend und Silvester von ihrer Verpflichtung zur Dienstbereitschaft von 14 bis 24 Uhr frei. Die Versorgung übernehmen dann die notdiensthabenden Apotheken. Jedoch sind die Inhaber nicht verpflichtet, die Apotheke zu schließen.
Annahmeverzug
Schließt die Apotheke nicht, ist der Arbeitstag für PTA noch nicht beendet. Die Apotheke kann für den Kundenverkehr geöffnet bleiben oder der Apothekeninhaber nimmt trotz geschlossener Apothekentüren die Arbeitsleitung seiner Mitarbeiter in Anspruch, die an beiden Tagen ohnehin länger als 14 Uhr arbeiten müssen. Weil es in der Apotheke immer etwas zu tun gibt, können Inventur, Arbeiten in Rezeptur und Labor oder Aufräumarbeiten sowie Papierkram auf dem Programm stehen.
Nimmt der Inhaber die Arbeitskraft nicht an und schickt die Mitarbeiter in einen freien Nachmittag, muss er auch das Gehalt für die regulär zu arbeitenden Stunden zahlen. Für die PTA fallen für die Zeit weder Minusstunden noch Urlaubstage an. Die Zeit muss auch nicht nachgearbeitet werden.
Achtung! Elektronische Zeiterfassungssysteme sind entsprechend zu programmieren.
Und wer ganz frei haben will?
Der muss einen ganzen Urlaubstag opfern. Halbe Urlaubstage sind weder im Tarifvertrag noch im Bundesurlaubsgesetz vorgesehen. Gleiches gilt, wenn der Inhaber die Apotheke den ganzen Tag geschlossen lässt.
Wer laut Arbeitsvertrag immer am Dienstag frei hat, hat auch frei. Es werden weder Stunden gutgeschrieben, noch gibt es einen zusätzlichen Freizeitausgleich. Frei ist eben frei.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
11,20 Euro: Risikoerfassung hoher Blutdruck uninteressant
Seit 2022 können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. Doch nur die Hälfte der Apotheken macht mit und 475 Millionen Euro …
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Syphilis: Benzylpenicillin-Benzathin wird knapp
Anfang September tagte der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Bewertet wurde unter anderem die Versorgungslage von Benzylpenicillin-Benzathin. Das Antibiotikum, das …