Handekzeme gehören zu den häufigsten berufsbedingten Hauterkrankungen. Vorbeugen sollen Hautmittel. Darunter fallen Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmittel. Sie gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und müssen speziellen Vorgaben entsprechen. Wir verschaffen dir einen Überblick zu Anwendung und Co.
Arbeitgebende tragen die Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden und sind für deren Gesundheitsschutz verantwortlich. Dazu zählt unter anderem eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung und das Aufstellen von Hygienekonzepten, und zwar nicht nur in Pandemie-Zeiten. So weit, so bekannt.
Außerdem muss der/die Chef:in Angestellten für bestimmte Tätigkeiten – beispielsweise in Labor und Rezeptur – entsprechende PSA zur Verfügung stellen. Und dazu gehören auch berufliche Hautmittel. Diese müssen auf die Tätigkeit abgestimmt und gemäß der PSA-Verordnung CE-zertifiziert sein. Was rund um Hautmittel noch wichtig ist, erfährst du von uns.
Hautmittel: Das ist zu beachten
Die Apothekenleitung trägt also die Kosten für notwendige Hautmittel in der Apotheke und muss außerdem Hinweise zu deren Benutzung liefern sowie eine korrekte Anwendung sicherstellen. Angestellte stehen demgegenüber in der Pflicht, sich an die entsprechenden Anweisungen zu halten, um Berufskrankheiten vorzubeugen. Unterschieden wird zwischen Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmitteln.
Hautschutzmittel:
Wie der Name schon sagt, sollen sie zum Schutz der Haut dienen und Irritationen durch Arbeitsstoffe vermindern. Die jeweilige Schutzwirkung müssen Hersteller durch Wirksamkeitsnachweise belegen. Hautschutzmittel sollten mehrfach angewendet werden, und zwar vor jeder Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit. Zuvor sollte die Haut gereinigt und getrocknet werden. „Die Anwendung darf sich nicht negativ auf die Tätigkeit auswirken, z. B. durch Hinterlassen von Abdrücken oder Verminderung der Griffigkeit“, heißt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hautschutzmittel sollten nicht in Kombination mit Schutzhandschuhen verwendet werden, da sie deren Schutzwirkung beeinträchtigen können.
Hautreinigungsmittel:
Nicht zu viel, nicht zu wenig. Bei der Reinigung kommt es auf das richtige Maß an. Denn die häufige und/oder intensive Hautreinigung kann die Haut stark belasten. Daher muss der/die Chef:in Angestellten der Verschmutzung angepasste, möglichst hautschonende Hautreinigungsmittel zur Verfügung stellen. Dabei gilt: Die jeweiligen Produkte sollten keine Allergene, organische Lösungsmittel und keine Reibemittel enthalten und einen pH-Wert von 5,5 aufweisen. Das Wasser sollte nicht zu kalt und nicht zu warm – am besten lauwarm – sein und das entsprechende Produkt gründlich abgespült werden, um ein weiteres Einwirken zu verhindern. Anschließend die Hände gut mit einem Papiertuch trocknen.
Hautpflegemittel:
Um die Haut nach der Belastung zu unterstützen, kommen Pflegemittel zum Einsatz. Sie sollen die Regeneration der Hautbarriere fördern und Feuchtigkeit spenden. Die jeweiligen Produkte sollten je nach Hautzustand ausgewählt werden. Achtung: Anders als Schutz- und Reinigungsmittel gilt in puncto Pflege laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): „Hautpflegemittel zur Förderung der Hautregeneration sind nach Hautreinigung in der arbeitsfreien Zeit (in Pausen und am Arbeitsende) einzusetzen.“ Sie dürfen nicht anstelle von Hautschutzmitteln genutzt werden.
In puncto Dosierung sind bei allen Hautmitteln die Hinweise des Herstellers zu beachten. Arbeitgebenden wird empfohlen, „Hautmittel in Spendersystemen bereitzustellen, um eine korrekte und hygienische Dosierung zu ermöglichen“, heißt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.“
Generell ist beim Thema Hautschutz am Arbeitsplatz der STOP-Grundsatz zu beachten, wie die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit Verweis auf die TRGS informiert:
- S = Substitution des Haut gefährdenden Stoffes,
- T = technische Maßnahmen zum Schutz, beispielsweise Vermeidung von direktem Kontakt durch die Nutzung von Zangen und anderen Greifwerkzeugen
- O = organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel Wechsel der Tätigkeiten, um eine Dauerbelastung zu vermeiden
- P = personenbezogene Maßnahmen wie das Tragen von Handschuhen und die Nutzung von Hautschutzpräparaten
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