Harter Lockdown: Apotheken bleiben geöffnet
Heute beginnt der zweite harte Lockdown. Das öffentliche Leben wird erneut auf ein Mindestmaß heruntergefahren. „Wir sind zum Handeln gezwungen – und wir handeln“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag nach den Beratungen von Bund und Ländern. Wir geben dir einen Überblick über die Beschlüsse. Spoiler: Apotheken bleiben auch im zweiten harten Lockdown geöffnet.
Der erhoffte Erfolg des Wellenbrecher-Lockdowns blieb aus. Die ergriffenen Maßnahmen konnten die Corona-Pandemie nicht eindämmen und die Ausbreitung des Virus nicht ausreichend verhindern – die Infektionszahlen steigen weiter. Am Wochenende haben Bund und Länder sich auf einen harten Lockdown geeinigt und das sind die Regelungen vom 13. Dezember:
- Die bestehenden Beschlüsse bleiben bis zum 10. Januar 2021 gültig.
- Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 weitestgehend geschlossen. Apotheken bleiben auch im zweiten harten Lockdown geöffnet. Das sind die weiteren Ausnahmen: Lebensmittelhandel, Drogerien, Poststellen und Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte sowie Weihnachtsbaumverkauf.
- Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios und Massagepraxen werden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen (Ergo- oder Physiotherapie) sind weiterhin möglich.
- Gastronomie: Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleiben weiterhin möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Für alkoholische Getränke gilt im öffentlichen Raum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 ein Verbot. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt!
- Arbeitgeber*innen werden dringend gebeten, zu prüfen, ob Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 möglich sind.
- Bis zum 10. Januar 2021 sollte von nicht zwingend notwendigen Reisen ins In- und Ausland abgesehen werden.
- Schulen und Kitas: Auch hier sollen die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Kitas bleiben im genannten Zeitraum geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen. Außerdem soll eine Notfallbetreuung möglich sein.
- Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
- Weihnachten: In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
- Silvester und Neujahr: An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten.
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