Spritzen/Kanülen: Großhandel soll Zubehör für Corona-Impfstoff beschaffen
Die Hausarztpraxen bestellen nicht nur den Corona-Impfstoff in der Apotheke, sondern auch die nötigen Verbrauchsmaterialien. Das Zubehör muss aber nicht von den Apotheken besorgt, sondern soll vom Großhandel beschafft werden, wie dem Organisationsmodell, das ABDA, Großhandelsverband Phagro und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) entwickelt haben.
Zum Impfzubehör zählen Spritzen, Kanülen und – wenn zur Rekonstitution nötig – auch NaCl 0,9 Prozent-Lösung. Die Arztpraxis bestellt mit dem Impfstoff auch das nötige Zubehör in der für die Impfdosen benötigten Menge. Laut Organisationsmodell ist eine nähere Spezifikation des Zubehörs inklusive eines Sicherheitspuffers nicht erforderlich, da das Impfzubehör impfstoffbezogen standardisiert ist. Für die Verbrauchsmaterialien haben ABDA, KBV und Phagro eine Übersicht erstellt.
Beim Impfzubehör werde bei der Belieferung ein Puffer von 20 Prozent berücksichtigt, sodass Praxen mehr Materialien erhalten als pro Impfung vorgesehen sei. Hier geht es zur Übersicht zum Impfzubehör.
„Der pharmazeutische Großhandel beschafft das Zubehör und beliefert die Apotheke mit der für die Zahl der gelieferten Impfdosen benötigten Menge“, heißt es im Leitfaden zur Lieferung der Coronaimpfstoffe an die Praxen. Der Großhandel legt der Bestellung das Impfzubehör pro Einzelbestellung bei.
Die Praxen sollen für die Verordnung das Muster-16-Formular nutzen. Die Erstimpfungen sollen generisch verordnet werden. Beispielsweise: XX Covid-19-Impfdosen plus erforderliches Zubehör. Werden auch Zweitimpfungen bestellt, werden diese impfstoffspezifisch verordnet, beispielsweise: XX Covid-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör, davon XX Impfdosen Comirnaty BioNTech/Pfizer und XX Impfdosen AstraZeneca für Zweitimpfungen
Am Dienstag ist es soweit, dann sollen die Hausarztpraxen ihre erste Corona-Impftsoffbestellung für die darauffolgende Woche bei den Apotheken aufgeben. Deadline ist 12 Uhr. Die Apotheken leiten die Bestellung bis 15 Uhr an den Großhandel, der als Hauptlieferant agiert, weiter. Am Mittwoch erhält die Apotheke eine Rückmeldung, ob die bestellte Menge auch ausgeliefert wird. Die Info geben die Apotheken an die Praxen weiter und passen gegebenenfalls die Bestellung an.
In Kalenderwoche 14 und 15 sollen jeweils etwa eine Million Impfstoffdosen zur Verfügung stehen, daraus ergeben sich pro Hausarztpraxis 20 Dosen pro Woche.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
11,20 Euro: Risikoerfassung hoher Blutdruck uninteressant
Seit 2022 können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten. Doch nur die Hälfte der Apotheken macht mit und 475 Millionen Euro …
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Syphilis: Benzylpenicillin-Benzathin wird knapp
Anfang September tagte der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Bewertet wurde unter anderem die Versorgungslage von Benzylpenicillin-Benzathin. Das Antibiotikum, das …