Grippeimpfung in der Apotheke: Bundestag gibt grünes Licht
Apotheken dürfen künftig neben der Corona-Impfung auch eine Impfung gegen Grippe durchführen. Eine entsprechende Neuregelung verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend gemeinsam mit dem Corona-Bonus für Pflegekräfte.
Danach sind Apotheken in Zukunft grundsätzlich zur Grippeschutzimpfung berechtigt, wenn das Personal dafür entsprechend geschult wurde. Bislang war dies nur im Rahmen eines Modellprojekts erlaubt.
Die Apothekervereinigung ABDA begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Gerade beim jährlichen Grippeschutz sind zusätzliche Angebote dringend erforderlich, da die Impfquote trotz aller Angebote und Kampagnen viel zu niedrig ist“, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Seit Anfang Februar werden in Apotheken bereits bundesweit Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht.
Mehr aus dieser Kategorie
Weiterbildungsleistungen: Steuerfreies Extra für Fort- und Sprachbildung
Ob Zuschüsse zu den Betreuungskosten, zum Jobticket oder zur Gesundheitsförderung – Arbeitgebende haben verschiedene Möglichkeiten, Beschäftigten auch abseits von einem …
Steuerklasse wechseln: Was gilt für PTA?
Dass am Monatsende vom eigentlichen PTA-Gehalt nicht die volle Summe auf dem Konto eingeht, liegt vor allem am Finanzamt. Stichwort …
Mehr Zeit statt mehr Geld: Wunsch nach weniger Arbeit überwiegt
Ob die Einschränkung des Teilzeitanspruchs, die Einführung einer Wochenhöchstarbeitszeit oder die Forderung nach Mehrarbeit: Rund um die Arbeitszeit wird weiterhin …











