Grippeimpfung in der Apotheke: Bundestag gibt grünes Licht
Apotheken dürfen künftig neben der Corona-Impfung auch eine Impfung gegen Grippe durchführen. Eine entsprechende Neuregelung verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend gemeinsam mit dem Corona-Bonus für Pflegekräfte.
Danach sind Apotheken in Zukunft grundsätzlich zur Grippeschutzimpfung berechtigt, wenn das Personal dafür entsprechend geschult wurde. Bislang war dies nur im Rahmen eines Modellprojekts erlaubt.
Die Apothekervereinigung ABDA begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Gerade beim jährlichen Grippeschutz sind zusätzliche Angebote dringend erforderlich, da die Impfquote trotz aller Angebote und Kampagnen viel zu niedrig ist“, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Seit Anfang Februar werden in Apotheken bereits bundesweit Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht.
Mehr aus dieser Kategorie
Teilzeit nur für Teilzeit: Arbeitszeit befristet reduzieren?
Mehr Freizeit, weniger Arbeit: Das wünschen sich viele Angestellte und entscheiden sich für eine Teilzeitbeschäftigung. Auch in den Apotheken ist …
Höherer Mindestlohn: So viel mehr gibt es 2026 brutto
Zu den wichtigen Neuerungen 2026 gehört die Erhöhung des Mindestlohns. Denn sie bringt vor allem Geringverdiener:innen mehr Geld im Portemonnaie. …
Cybersicherheit-Richtlinie: Auch Apotheken betroffen
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember in Kraft getreten. Das Ziel: Die Cybersicherheit erhöhen und …









