Die Abrechnung von Grippeimpfstoffen ist klar geregelt. Mehr als einen Euro Zuschlag gibt es für die Apotheke je Impfdosis nicht. Außerdem können pro Verordnungszeile maximal 75 Euro abgerechnet werden. Mehr als 210 Dosen Grippeimpfstoff sollten nicht auf dem Rezept stehen.
Grippeimpfstoffe werden von den Arztpraxen bei den Apotheken als Sprechstundenbedarf bestellt und die Rezepte entsprechend abgegeben. Alle benötigten Impfdosen sollte die Praxis allerdings nicht auf einem Rezept verordnen, wenn der Bedarf 210 Impfdosen übersteigt. Denn das Honorar für die Apotheke ist gedeckelt.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht für die Abrechnung von Grippeimpfstoffen eine Preisbildung über die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vor. § 3 regelt die Apothekenzuschläge für Fertigarzneimittel. Darin heißt es:
„Bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen durch die Apotheken an Ärzte sind abweichend ein Zuschlag von 1 Euro je Einzeldosis, höchstens jedoch 75 Euro je Verordnungszeile, sowie die Umsatzsteuer zu erheben.“
Das bedeutet: Der Arzt sollte maximal sieben Packungen zu zehn Impfdosen in einer Verordnungszeile rezeptieren. Da bei einem Muster-16-Formular im Rahmen der Verordnung im Sprechstundenbedarf drei Verordnungszeilen zulässig sind, können 210 Grippeimpfstoffe auf einem Rezept verschrieben werden – also drei Zeilen zu je 70 Stück.
Diesen Hinweis gibt auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg den Medizinern: „Rezepte sind bei Belieferung durch die Apotheke neu auszustellen. […] Pro Rezept können höchstens 210 Impfdosen verordnet werden, bei maximal 70 Impfdosen je Rezeptzeile.“ Außerdem werden die Mediziner angehalten, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.
Achtung: Auf dem Rezept müssen die Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) markiert werden.
Eine Obergrenze für die Apothekenvergütung sei „angemessen“, hieß es im TSVG-Änderungsantrag. Weil es sich bei der Abgabe von Grippeimpfstoffen nicht um eine Abgabe an Versicherte, sondern an Ärzte handele, entfalle die Beratungsleistung durch die Apotheke. „Auch der logistische Aufwand der Apotheke wird ausreichend berücksichtigt“, hieß es im Antrag.
Die Grippeimpfstoffe für die Influenzasaison 2020/21 befinden sich bereits in der Auslieferung. Bislang hat das Paul-Ehrlich-Institut rund 15,3 Millionen Impfstoffdosen die Freigabe erteilt.
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