GMK-Beschluss: 3G überall, Auffrischimpfungen für alle
Die vierte Welle rollt und die Politik sucht nach Lösungen, um sie aufzuhalten. Die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern haben sich nun auf einige Maßnahmen geeinigt. Dazu zählen Auffrischimpfungen für alle sowie die 3G-Regel in allen Regionen.
In der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz haben sich die Minister:innen auf drei wichtige Punkte verständigt. So soll die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet – für den Zugang zu Veranstaltungen, Restaurants und Co. künftig überall gelten. Entscheidend sei dabei auch der Aspekt der Kontrolle. „Es nützt nichts, wenn dies einfach nur irgendwo aufgeschrieben ist, es muss auch kontrolliert werden, dabei sind wir uns einig“, erklärte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen einer Pressekonferenz. Folglich sollen die Kontrollen der Regelungen künftig verstärkt werden. In Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen muss zudem die 2G-Regel greifen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz von besonders gefährdeten Orten wie Pflegeeinrichtungen. Hier wurde eine erweiterte Testpflicht für Besucher:innen und Personal festgelegt, die auch für Geimpfte und Genesene gelten soll. Sie sollen künftig regelmäßig getestet werden, um die Bewohner:innen zu schützen. Für Angehörige von Pflegebedürftigen und Personal sollen die Tests kostenlos sein.
Zum Dritten haben sich die Minister:innen darauf geeinigt, Auffrischimpfungen für alle anzubieten. Demnach soll allen Geimpften sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfung ein Angebot für eine Booster-Impfung gemacht werden. „Boostern sollte nicht die Ausnahme, sondern die Regel werden in den nächsten Wochen und Monaten“, betonte Spahn. Um das Impftempo weiter und vor allem schneller voranzutreiben, sollen unter anderem auch die Impfzentren wieder reaktiviert werden, da es zusätzlich zu den Arztpraxen weitere öffentlich zugängliche Stellen brauche, die impfen. Allerdings haben sich zunächst nicht alle Bundesländer dazu verpflichtet, ihre Impfzentren wieder hochzufahren.
Bundeseinheitliche Maßnahmen außerhalb der 3G-Regel soll es nicht geben, da sich das Infektionsgeschehen je nach Bundesland teilweise sehr unterschiedlich darstelle. Spahn sprach sich außerdem weiterhin gegen eine Impfpflicht aus, auch für besonders gefährdete Berufsgruppen wie Pflegekräfte oder Lehrer:innen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Gegen Personalmangel: Im Schnitt 10 Extras für Fachkräfte
Dass Geld allein nicht glücklich macht, ist bekannt. Dennoch spielt vor allem das Gehalt bei der Jobentscheidung eine wichtige Rolle. …
BGH: Keine Rx-Preisbindung für Versandapotheken
Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt nicht für ausländische Versender – der Bundesgerichtshof (BGH) sieht derzeit keinen Anlass, die Sache …
Pünktlich Feierabend: (K)ein Grund für Abmahnung?
Ob wiederholte Unpünktlichkeit, verspätete Krankmeldung oder Verstöße gegen betriebliche Regelungen – für eine Abmahnung gibt es verschiedene Gründe. Sich pünktlich …