Glukose-Prozess: Apothekerin zu Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
Rund vier Jahre nach dem Tod einer jungen Frau und ihres per Notkaiserschnitt zur Welt geholten Babys durch verunreinigte Glukose hat das Kölner Landgericht eine Apothekerin am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richter sprachen die 52-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung schuldig.
Laut Urteil war der Angeklagten ein fataler Fehler unterlaufen. Sie habe einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glukose gehalten und dieses dann in ein Gefäß mit Glukose gefüllt. „Das Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen“ gelte in der Pharmazie jedoch als absolutes „No Go“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe gegen „allgemein anerkannte Regeln ihres Berufs“ verstoßen.
Eine 28-Jährige hatte 2019 bei einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes die verunreinigte Glukose-Mischung eingenommen und kurz darauf das Bewusstsein verloren. Die Frau und ihr per Kaiserschnitt geborenes Baby starben Stunden später an multiplem Organversagen.
Ursprünglich war die Apothekerin unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt. An dieser Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft auch nach 16 Verhandlungstagen festgehalten und eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten hingegen auf Freispruch plädiert.
Mehr aus dieser Kategorie
Überstunden: Zuschläge nach individueller Arbeitszeit
Entscheiden sich Angestellte für eine Teilzeitstelle, dürfen sie deswegen nicht benachteiligt werden. So regelt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). …
EuGH: Fahrgemeinschaft ist Arbeitszeit
Generell gilt: Wegezeiten sind keine Arbeitszeiten. Wie immer gibt es jedoch Ausnahmen – beispielsweise, wenn unterwegs noch Aufträge für den/die …
Online-AU: Kündigung wegen Erschleichen von Krankmeldung
Können Angestellte krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen, muss dies ab einem gewissen Zeitpunkt per Attest nachgewiesen werden. Vorsicht gilt jedoch …











