Gendern beim Pflichttext: „Fragen Sie in Ihrer Apotheke“
In der Medikamentenwerbung soll der vorgeschriebene Warntext geändert werden, der auf weitere Nachfragemöglichkeiten hinweist. Künftig solle der Satz lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Bisher lautet die Formulierung: „…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.
Der Warnhinweis sei seit Jahren wegen seiner geschlechtsspezifischen Formulierung Gegenstand von Diskussionen, wird im Entwurf erläutert. „Durch die Änderung soll nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden.“ Das Ministerium greift damit auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe – Ärztinnen machen inzwischen rund die Hälfte der Berufstätigen aus.
Für die Umstellung soll es dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben. Laut Heilmittelwerbegesetz muss der Hinweis bei Werbung „außerhalb der Fachkreise“ gut lesbar und von übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt angegeben werden. In TV-Werbung muss er vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden.
Übrigens: Angelini Pharma ist schon Anfang 2021 einen Schritt vorausgegangen und gendert den Pflichtext bei seinen Arzneimitteln.
Mehr aus dieser Kategorie
Streik und Großdemo am 2. Oktober: HAV ruft zur Teilnahme auf
Apotheken hätten das gute Recht zu streiken, betonte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach vor kurzem in einem Tweet. Und davon sollen …
Glukose-Prozess gegen Apothekerin: Weitere Beweise nötig
Im Prozess gegen eine Kölner Apothekerin wegen des Todes einer Schwangeren und ihres Babys hat das Gericht am Donnerstag doch …
Müssen PTA beim Apothekenwechsel ihr Gehalt preisgeben?
Wer sich für einen Jobwechsel entscheidet, beabsichtigt dadurch in der Regel auch einen Gehaltssprung. Dafür kommt es vor allem auf …