Gekündigt: Was darf das Team (nicht) wissen?
Verlassen Angestellte die bisherige Apotheke, gehört auch der Abschied von den Kolleg:innen dazu. Und dabei kommt nicht selten die Frage auf, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Doch was darf das Team wissen, wenn Angestellte gekündigt haben oder von dem/der Chef:in entlassen wurden?
Mehr Geld steht bei den Gründen für einen Jobwechsel ganz oben auf der Liste. Doch auch andere Faktoren können eine Rolle spielen, beispielsweise die Nähe zum Wohnort, flexiblere Arbeitszeiten, mehr Verantwortung – oder Ärger mit dem/der Chef:in. Gleichzeitig gibt es auch verschiedene Gründe, warum Vorgesetzte Mitarbeitende entlassen. Doch egal, wer wem gekündigt hat: Irgendwann muss auch das Team darüber informiert werden. Doch was dürfen oder müssen die Kolleg:innen wissen und wer muss die Nachricht überbringen?
Gekündigt: Team muss Gründe nicht erfahren
Fest steht: Das Team muss über den bevorstehenden Weggang des/der Kolleg:in in Kenntnis gesetzt werden. Schließlich fehlt damit in Kürze jemand im HV, für den/die erst einmal Ersatz gefunden werden muss. Doch dabei gilt: weniger ist mehr. Entscheidend ist, nicht zu viele Hintergründe an das Team weiterzugeben – das gilt für beide Seiten. Denn je mehr Details genannt werden, desto größer das Risiko, dass sich die andere Partei in ihrem eigenen Ansehen verletzt fühlt, vor allem wenn die Trennung nicht einvernehmlich erfolgt.
Die einzige Information, die an die Kolleg:innen getragen werden sollte, ist daher, bis wann der/die scheidende Angestellte noch im Betrieb ist. „Für die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist es jedoch nicht notwendig, dass andere Personen über die Gründe informiert werden“, stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit klar.
Dazu ein Beispiel. Nachdem ein Angestellter von seinem Arbeitgeber entlassen wurde, ging er gerichtlich gegen die Kündigung vor. Nachdem sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt hatten, informierte der Chef das Team über die Gründe, warum dem Mann gekündigt wurde. So sollte der Betriebsfrieden wiederhergestellt werden. Die Datenschutzbeauftragte sah darin aber einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Denn: „Daten von Beschäftigten dürfen nur verarbeitet werden, sofern dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist“, heißt es im Jahresbericht 2020. Dies sei nicht der Fall. Hinzukommt, dass die Gründe für die Kündigung auch keinen Einfluss auf die Beschäftigungsverhältnisse anderer Kolleg:innen hätten.
Warum gekündigt wurde, geht das Team somit nichts an. Und auch Angestellte sollten die genauen Hintergründe besser für sich behalten, um sich keinen Ärger mit dem/der ehemaligen Chef:in einzuhandeln.
Wer sagt es dem Team?
Bleibt noch die Frage, wer das Team informiert, wenn gekündigt wurde. Dies richtet sich mitunter danach, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat. Hat sich die Apothekenleitung für die Kündigung eines/einer Mitarbeiter:in entschieden, wird sie in der Regel die Kolleg:innen selbst darüber informieren wollen. Andersherum ist es auch Angestellten zum Teil lieber, wenn der/die Chef:in über ihren Weggang informiert.
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