G-BA: Erstattung für Pille danach ohne Altersbegrenzung
Die Erstattung der Pille danach ohne Altersbegrenzung wurde vor rund einem halben Jahr per Gesetz beschlossen. Seit knapp einer Woche greift nun auch eine entsprechende Änderung der zugehörigen Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen hat.
Im März wurde mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) festgelegt, dass die Altersbegrenzung für die Erstattung der Pille danach aufgehoben wird. Grundlage ist eine entsprechende Änderung in § 24a Absatz 2 SGB V. Demnach sollen die Krankenkassen die Kosten für orale Notfallkontrazeptiva für Frauen jeden Alters übernehmen, sofern ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht und das Präparat ärztlich verordnet wurde.
Nun hat der G-BA seinen Beschluss über eine Änderung der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch vom 17. Juli veröffentlicht. In die Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-RL) wird im Abschnitt „B Empfängnisregelung” wird in Nummer 13 der folgende Satz eingefügt: „Der Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, die ärztlich verordnet werden, besteht für Versicherte ohne Altersbeschränkung, wenn Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegen.“
Achtung: Besteht kein Missbrauchs- oder Vergewaltigungsverdacht, gilt die Kostenerstattung bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres.
Mit dem Erscheinen des Beschlusses im Bundesanzeiger (23. September) tritt dieser einen Tag später in Kraft und greift damit seit 24. September.
Pille danach: Einnahme so schnell wie möglich
Generell steht die Pille danach im Rahmen der Selbstmedikation seit mehr als zehn Jahren rezeptfrei zur Verfügung. Dabei kommen Präparate mit Levonorgestrel (LNG) und Ulipristalacetat (UPA) ins Spiel. In puncto Einnahme gilt dabei: so schnell wie möglich – am besten innerhalb von zwölf Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr oder der Verhütungspanne.
Beide Wirkstoffe dienen dazu, den Eisprung zu verschieben, unterscheiden sich jedoch in ihrer Anlaufzeit. Während das synthetische Gestagen Levonorgestrel den Eisprung erst zwei Tage nach der Einnahme verschiebt, erfolgt dies unter dem Progesteron-Rezeptor-Modulator Ulipristalacetat bereits nach sechs Stunden. Zudem kann Levonorgestrel bis zu 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden, Ulipristalacetat bis zu 120 Stunden. Ein 100-prozentiger Schutz vor einer ungewollten Schwangerschaft besteht durch beide Präparate jedoch nicht.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Weigerung gegen Gendern: (k)ein Kündigungsgrund?
Das Verwenden einer möglichst geschlechtergerechten Sprache – Gendern – wird immer wieder diskutiert, ob im Privatleben oder am Arbeitsplatz. Fest …
PTA-Vertretung und Co.: ApoVWG lässt Arbeitsrealität von Beschäftigten außen vor
Dass die Bundesregierung trotz Bedenken vom Bundesrat an vielen Punkten in der Apothekenreform festhält, sorgt bei der Adexa für Kritik. …
Wegen 90-Minuten-Arztbesuch: Erst Kündigung, dann Entschädigung
Arztbesuche während der Arbeitszeit sind immer wieder ein Streitthema und oftmals nur ungern gesehen. Doch kann dies sogar den Job …












