Fungämie: Keine Hefe bei Immunsupprimierten
Immunsupprimierte oder hospitalisierte Patient:innen sollten nicht mit Hefe – genau mit Saccharomyces boulardii behandelt werden. Auch das Öffnen der Kapseln oder Beutel in Gegenwart der Betroffenen ist tabu. Warum, erfährst du von uns.
Saccharomyces boulardii kommt unter anderem zur Behandlung der Beschwerden bei akuten Durchfallerkrankungen sowie zur Vorbeugung und Behandlung der Beschwerden von Reisedurchfällen und zur begleitenden Therapie bei länger bestehenden Formen der Akne zum Einsatz. Hefe wird eine Bindung von Fimbrien tragenden pathogenen Keimen sowie eine Wachstumshemmung von bestimmten Shigellen, Clostridium difficile und Candida albicans zugesprochen.
Zur Behandlung akuter Durchfälle wird ein- bis zweimal täglich eine Kapsel zu 250 mg Trockenhefe eingenommen. Zur Prophylaxe von Reisedurchfällen soll bereits fünf Tage vor Reiseantritt ein- bis zweimal täglich eine Kapsel geschluckt werden.
Keine Hefe bei Immunsupprimierten und Venenkatheter
Für Patient:innen mit einem zentralen Venenkatheter ist Hefe kontraindiziert. Ebenso für Immunsupprimierte. Der Grund: ein erhöhtes Fungämie-Risiko. Allerdings wurde laut Fachinfo nur in sehr seltenen Fällen von Fungämie – und positivem Nachweis von Saccharomycesstämmen in der Blutkultur – berichtet. Die Betroffenen litten meist an Fieber. „Nach Abbruch der Behandlung mit Saccharomyces boulardii, der Verabreichung von Antimykotika und, wenn notwendig, der Entfernung des Katheters war das Outcome zufriedenstellend“, heißt es. Jedoch kam es bei einigen schwerkranken Patient:innen zu einem tödlichen Verlauf.
Bei einer Fungämie infizieren Pilze das Blut der Betroffenen. Die Folge kann eine Sepsis sein. Nachgewiesen wird eine Fungämie über eine Blutkultur. Betroffene leiden unter mäßigen bis schweren grippeähnlichen Symptomen, die sich bis zum septischen Schock steigern können.
Auch das Öffnen eines Pulverbriefchens oder der Kapsel in Anwesenheit der Patient:innen ist zu vermeiden. Um eine mögliche Kontamination über die Hände auszuschließen, soll pflegendes Personal bei der Verabreichung von Hefe Handschuhe tragen, die unmittelbar danach entsorgt werden.
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