Während in jeder sechsten Apotheke aktuell Kolleg:innen aus dem Ruhestand zurückgehalt werden – Stichwort Personalmangel – möchten andere Mitarbeiter:innen am liebsten noch vor dem offiziellen Renteneintritt „einen Gang runterschalten“. Hier kommt die sogenannte Altersteilzeit ins Spiel. Doch was steckt eigentlich dahinter?
Rente mit 67? Einige Kolleg:innen stehen auch mit 70 noch im HV, andere dagegen möchten lieber früher als später in Rente und es auch vorher schon ruhiger angehen lassen. Da kommt die Altersteilzeit gerade recht. „Altersteilzeit (ATZ) ist eine besondere Form von Teilzeitarbeit im Alter – ein sanfter Übergang in den Ruhestand“, heißt es von der Gewerkschaft ver.di. Geregelt ist diese im Altersteilzeitgesetz.
Kurz gesagt bedeutet dies, dass Angestellte schon vor ihrem offiziellen Renteneintritt ihre Arbeitszeit in der Apotheke für einen festgelegten Zeitraum reduzieren. Die Möglichkeit besteht für alle Arbeitnehmenden, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor der Altersteilzeit mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Achtung: Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht, Angestellte müssen auf das Wohlwollen ihres/ihrer Chef:in hoffen.
Altersteilzeit: Halb Apotheke, halb Rente?
Während der Altersteilzeit halbiert sich mit der Arbeitszeit auch das Gehalt. Das Besondere: Arbeitgebende stocken dabei das Gehalt – in der Regel um rund 20 Prozent – auf und übernehmen 80 Prozent der zu zahlenden Rentenbeiträge, sodass ein Polster entsteht, mit dem der frühere Renteneintritt finanziell abgefedert werden soll. Für den entsprechenden Mehrbetrag gelten steuerliche Erleichterungen.
Geben Arbeitgebende grünes Licht für die Altersteilzeit, werden sowohl der Zeitraum als auch die Ausgestaltung der Altersteilzeit festgehalten. Denn es gibt verschiedene Formen: Einerseits können sich Arbeitnehmende für das Blockmodell entscheiden. Dabei wird die Altersteilzeit in zwei Blöcke aufgeteilt. Im ersten Block arbeiten sie regulär weiter, erhalten jedoch nur 50 Prozent ihres erarbeiteten Entgelts. Die andere Hälfte wird während des zweiten Blocks, der Freistellungsphase ausgezahlt, in der nicht mehr gearbeitet wird. Dem gegenüber steht die gleichmäßige Reduzierung, sodass die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit halbiert wird. Angestellte bleiben der Apotheke damit länger erhalten, werden jedoch arbeitstechnisch entlastet.
Im Blockmodell darf die Altersteilzeit maximal drei Jahre dauern. Gibt es jedoch eine tarifliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung dazu, ist ein Zeitraum von bis zu zwölf Jahren möglich. Für die gleichmäßige Reduzierung gibt es keine zeitliche Begrenzung, diese kann jederzeit vereinbart werden, heißt es von ver.di.
Wichtig ist jedoch, dass die Altersteilzeit „mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen muss, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann“, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klar. Hinzu kommt: „Den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber allerdings nur maximal sechs Jahre zahlen.“
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