Fortbildung: Müssen PTA die Kosten tragen?
Steht für PTA und andere Apothekenangestellte eine Fortbildung an, stellt sich mitunter die Frage, wer die Kosten dafür übernimmt. Können Angestellte auf Übernahme durch den/die Chef:in hoffen oder müssen sie selbst zahlen?
Fort- und Weiterbildungen gehören für die Arbeit in der Apotheke meist dazu, um auf dem Laufenden zu bleiben oder sich für neue Aufgaben zu qualifizieren. In einigen Fällen kommen PTA sogar nicht darum herum. Denn um beispielsweise von der Aufsichtspflicht befreit werden zu können, bedarf es neben mehrjähriger Berufserfahrung und einer mindestens mit gut bestandenen Abschlussprüfung auch regelmäßige Fortbildungen, die per Zertifikat nachgewiesen werden müssen. Ein solches Zertifikat gibt es, wenn über 36 Monate mindestens 100 Fortbildungspunkte gesammelt wurden.
Doch wie steht es um die Kosten der Fortbildung – übernimmt der/die Chef:in diese oder müssen PTA selbst in die Tasche greifen?
Fortbildung: Wer trägt wann die Kosten?
Es kommt darauf an. Nämlich darauf, ob die Fortbildung auf Wunsch von Arbeitnehmenden oder Arbeitgebenden absolviert wird. Ist letzteres der Fall, sprich ordnet der/die Chef:in die Fortbildung an, muss er/sie auch die anfallenden Kosten dafür übernehmen, und zwar auch für An- und Abreise, falls nötig. Denn es handelt sich um eine verpflichtende Veranstaltung für Angestellte.
Möchten PTA und andere Apothekenangestellte auf eigene Initiative an einer Fortbildung teilnehmen, besteht dagegen kein genereller gesetzlicher Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch den/die Chef:in. Und auch im Bundesrahmentarifvertrag findet sich keine entsprechende Regelung. Dort ist lediglich die Freistellung von der Arbeit geregelt. Demnach kann das pharmazeutische Personal „für fachlich-wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von zwei Kalenderjahren sechs Werktage Fortbildungsurlaub unter Fortzahlung des Gehaltes“ in Anspruch nehmen, wie es in § 12 heißt. Voraussetzungen dafür sind einerseits eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit und andererseits eine Beantragung mindestens einen Monat im Voraus.
Die Kosten für die freiwillige Fortbildung selbst müssen Chef:innen aber nicht übernehmen – außer es gibt eine entsprechende Vereinbarung, die ausgehandelt und im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Andernfalls müssen PTA die Veranstaltung selbst finanzieren.
Ob PTA eine Pflichtfortbildung ablehnen dürfen, erfährst du hier.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BfArM zu Tramadol: Keine neuen Erkenntnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit
Im Rahmen einer Spiegel-Recherche zum Tramadol-Missbrauch und dessen Hintergründen kam auch Kritik am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf. …
OTC-Arzneimittel: Datenschutz bei Onlinekauf Pflicht
In der Apotheke bleibt der Arzneimittelkauf meist unter vier Augen. Doch wenn man Medikamente über eine Internetplattform wie Amazon bestellt, …
Praxisregister Schmerz: Profit mit Patientendaten
Etwa jede/r Sechste leidet hierzulande an chronischen Schmerzen. Dabei dauert es mitunter mehrere Jahre, bis eine wirksame Behandlung gefunden ist. …