Festbeträge werden erneut ausgesetzt
Die Aussetzung der Festbeträge geht in die nächste Runde. Vom 15. Juni bis Jahresende sind die Preise für einzelne Arzneimittel freigegeben. Denn eine echte Entspannung gibt es in puncto Lieferengpässen noch immer nicht.
Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen, die Festbeträge für folgende Arzneimittel auszusetzen:
- Amoxicillin: Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Cefalosporine: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Makrolide: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Phenoxymethylpenicillin: Pulver und Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Sulfamethoxazol und Trimethoprim: Suspension zum Einnehmen
- Ibuprofen: Sirup, Suspension zum Einnehmen
- Paracetamol: Sirup, Lösung zum Einnehmen sowie Suppositorien (bis 500 mg)
Die Aussetzung der Festbeträge für die genannten Fertigarzneimittel und zugehörigen Darreichungsformen gilt vom 15. Juni 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Somit gibt es keinen nahtlosen Übergang, denn die Aussetzung der Festbeträge endete bereits zum 1. Mai.
Bis Mitte Juni gelten also wieder die alten Regeln. Unter Umständen müssen Mehrkosten von den Patient:innen aus eigener Tasche bezahlt werden – auch wenn es sich um Kinderarzneimittel handelt –, wenn die Hersteller die Preise nicht wieder angepasst haben. Mehrkosten werden von den Kassen in der Regel nur übernommen, wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Grundlage ist das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), das in § 11 Absatz 3 Rahmenvertrag umgesetzt wird. „Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse […] die Mehrkosten.“
Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass anfallende Mehrkosten aufgrund eines Lieferengpasses nicht übernommen werden, wenn kein Rabattvertrag vorliegt. Rechnet die Apotheke die Mehrkosten dennoch zulasten der Kasse ab, riskiert sie eine Retax und bleibt mitunter auf der Summe sitzen.
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