„FachkräfteRente“ auch für PTA und PKA
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat die betriebliche Altersvorsorge mit der „FachkräfteRente“ neu gedacht – auch für PTA und PKA. Was es damit auf sich hat, erfährst du von uns.
Laut § 17 Bundesrahmentarifvertrag haben Apothekenmitarbeiter:innen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch einen Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung. Die „Apotheken-Rente“ soll zusätzlich zur gesetzlichen Rente Geld in die Kasse spülen und Altersarmut entgegenwirken. So weit, so bekannt. Doch der BFB hat eine daran angelegte Idee der Berufsrente erarbeitet, und zwar die „FachkräfteRente – die neue betriebliche Altersversorgung für die Fachkräfte der Freien Berufe“; ein freiwilliges Modell für die Betriebe, Büros, Kanzleien und Praxen der Freien Berufe.
„Sie soll einen Mehrwert schaffen, eine zusätzliche Option für selbstständige Freiberufler, die im Ringen um das Gewinnen und Halten von Fachkräften auf dieses Instrument setzen wollen“, heißt es in den Informationen zur „FachkräfteRente“.
Die „FachkräfteRente“ orientiere sich am Muster eines Sozialpartnermodells nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Idee sei eine neue Form der betrieblichen Altersversorgung. „Sie hat eine tarifvertragliche Grundlage und erlaubt es den Arbeitgeber:innen, ihre Beitragshöhe und damit ihre Kostenbelastung genau festzulegen. Da nur eine genau definierte Beitragsleistung versprochen wird, sprechen die Expert:innen von einer ‚reinen Beitragszusage‘“, heißt es auf der Webseite.
Arbeitgebende haben kein Risiko – denn sie haben über die versprochene Beitragszahlung hinaus keinerlei weitere Zahlungsverpflichtung oder gar Haftung. Und auch nicht-tarifgebundene Fachkräfte können an dem Modell teilnehmen – eine Tarifbindung trete dadurch nicht ein. Außerdem heißt es: „Der Arbeitgeber kann jederzeit diese Praxis beenden. Er ist auch geschützt vor späteren Änderungen des Tarifvertrags, wenn er ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.“
Für die Umsetzung und Überwachung der „FachkräfteRente“ soll eine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Finanziert werden soll diese über einen monatlichen Kostenbeitrag der Arbeitgebenden von 15 Euro zuzüglich 1 Euro je versicherter Fachkraft.
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