EU-Impfnachweis bei Minderjährigen auch ohne Booster nach neun Monaten weiter gültig
Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne „Booster-Impfung“ nach neun Monaten ungültig. Obwohl eine Auffrischungsimpfung ab dem 12. Lebensjahr auf Anraten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen wurde, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.
Nach Gesprächen mit Gesundheitsexpert:innen habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Nachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen, wie frische Tests, in andere Länder reisen zu können.
Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital gelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Kündigung: 28-Tage-Frist zählt
Stolperfalle Kündigung: Der Wunsch zum Beenden eines Arbeitsverhältnisses muss nicht nur schriftlich, sondern auch fristgerecht geäußert werden. Doch dabei heißt …
Neue Noweda-Kampagne zur Stärkung der Apotheken
„In den vergangenen Jahren hat die Politik die Apotheken extrem vernachlässigt“, sagt Noweda-Chef Dr. Michael Kuck. Und trotz der im …
„Sehr schlecht vorbereitet“: Preis warnt vor Lieferengpässen
Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), Thomas Preis, sieht die Versorgung mit einigen Arzneimitteln in Gefahr. „Auch in diesen …