EU-Impfnachweis bei Minderjährigen auch ohne Booster nach neun Monaten weiter gültig
Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne „Booster-Impfung“ nach neun Monaten ungültig. Obwohl eine Auffrischungsimpfung ab dem 12. Lebensjahr auf Anraten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen wurde, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.
Nach Gesprächen mit Gesundheitsexpert:innen habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Nachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen, wie frische Tests, in andere Länder reisen zu können.
Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital gelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Gehaltsplus trotz Krise: Fragen oder nicht?
Das Thema Gehalt sorgt auch in den Apotheken immer wieder für Diskussionen. Denn den Wunsch nach mehr Geld hegen auch …
Nur noch 16.732 Apotheken
Die Zahl der Apotheken ist weiterhin rückläufig und erreicht mit 16.732 einen neuen Negativrekord seit 1977. Seit Ende 2024 gibt …
2026 mehr Geld: Weg frei für Mindestlohnerhöhung
Bereits im Juni hatten die Expert:innen der Mindestlohnkommission die Empfehlung für eine Steigerung des Mindestlohns in zwei Stufen ausgesprochen. Nun …













