Dass Rezeptfälschungen keine Seltenheit sind, ist bekannt. Auch in den vier Bären-Apotheken von Jan Forster laufen im Schnitt monatlich gefälschte Verordnungen auf. Einige wirken dabei so echt, dass sie trotz aller Wachsamkeit beliefert werden. Weil ein Ozempic-Rezept aus dem Januar offenbar nicht als gefälscht erkannt wurde, hat der Apotheker nun eine Nullretax von der AOK Nordost kassiert.
Die Begründung der Kasse: Es handele sich um eine „erkennbar gefälschte Verordnung“. Dabei war diese in den Augen des Apothekers alles andere als sofort zu erkennen. Ausgestellt war das in der Bären-Apotheke in Datteln (Nordrhein-Westfalen) vorgelegte Rezept zwar von einer Berliner Praxis für einen Patienten aus Berlin, allerdings waren alle Angaben, inklusive Diagnose scheinbar korrekt. Dass es sich offenbar um eine Fälschung handelte, fiel somit nicht auf. Die Apotheke bleibt vorerst auf den Kosten von rund 193 Euro sitzen. Darüber, wie er mit der Nullretax für das gefälschte Ozempic-Rezept umgeht, ist sich der Apotheker noch nicht klar. Der gleiche Fall trat kürzlich auch in einer Apotheke im niedersächsischen Springe auf.
Dabei sind die Mitarbeitenden der Bären-Apotheken in Datteln, Herten, Recklinghausen und Lüdinghausen (Münsterland) im Umgang mit Rezeptfälschungen längst „erprobt“. Denn im Schnitt monatlich laufen dort gefälschte Verordnungen auf. Meist handelt es sich dabei um Rezepte über Opioide wie Tilidin, Z-Substanzen, Benzodiazepine oder Abnehmspritzen wie Ozempic, Mounjaro und Co. Werden diese von den Mitarbeitenden entdeckt, erwartet die Apotheke Besuch von der Polizei, denn diese wird stets verständigt.
Zur Erinnerung: Auch wenn es sich beim Fälschen von Rezepten um Urkundenfälschung handelt, die mit einer Haft- oder Geldstrafe geahndet werden kann, besteht für Apotheken keine Pflicht, diese anzuzeigen.
Außerdem informieren Forster und seine Mitarbeitenden, die die Fälschung bemerken, oftmals auch die Amtsapothekerin und das Gesundheitsamt Recklinghausen als zuständige Aufsichtsbehörde, um das Auflaufen weiterer mutmaßlicher Rezeptkopien zu unterbinden. Dennoch tauchen in den Apotheken immer wieder neue Fälschungen auf. Gefälschte Ware dagegen nicht, dank securPharm, wie der Apotheker betont.
Rezeptfälschungen: Das sind die Anzeichen
Erkennungsmerkmale sind unter anderem:
- kein originales Rezeptpapier
- große räumliche Distanz zwischen Praxis und Apotheke
- fehlende oder unvollständige Adressangaben zur verschreibenden Person
- Telefonnummer passt nicht zur ausstellenden Praxis
Und auch der Zeitpunkt der Einlösung kann die Alarmglocken schrillen lassen. Werden entsprechende Verordnungen beispielsweise kurz vor Feierabend oder am Wochenende vorgelegt, sodass im Zweifel meist keine Arztrücksprache mehr möglich ist, ist Vorsicht geboten.
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