Epidemische Lage verlängert
Der Bundestag hat gestern die epidemische Lage von nationaler Tragweite um drei Monate verlängert. Dem Beschluss war eine „heftige Auseinandersetzung“ zwischen Regierung und Opposition vorausgegangen.
SARS-CoV-2 ist und bleibt eine „ernsthafte Gefahr“ für die öffentliche Gesundheit. Nach einem Rückgang der Infektionszahlen im Frühjahr steigen die Zahlen der Covid-19-Fälle wieder an – trotz Impffortschritt. Die pandemische Situation werde weiterhin durch das Auftreten von Virusvarianten verschärft, heißt es im Antrag der Großen Koalition. „Insgesamt sind die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite […] nach wie vor gegeben.“
Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Darum lautet das Ziel laut Antrag von CDU/CSU und SPD weiterhin, „die ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland möglichst zu reduzieren, indem mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft wird, um Leben und Gesundheit zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“.
Gefordert werden außerdem Änderungen in § 28 a Infektionsschutzgesetz. Die 7-Tage-Inzidenz soll nicht mehr zentraler Maßstab sein. Der Grund: Die dort genannten Schwellenwerte, insbesondere der Schwellenwert von über 50, sind nicht mehr aktuell. Die Schutzmaßnahmen sollen sich künftig auch an der Hospitalisierungsrate ausrichten.
Die Mehrheit – 325 Abgeordnete – stimmten dem Antrag zur Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu – 253 Abgeordnete stimmten dagegen. Somit ist eine Verlängerung der epidemischen Lage über den 11. September hinaus beschlossen.
Laut EpiLage-Fortgeltungsgesetz gilt: „Der Deutsche Bundestag muss über die Fortdauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheiden. Die Feststellung gilt jedoch als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung beziehungsweise der Feststellung des Fortbestehens das weitere Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt.“
Es handelt sich um die fünfte Verlängerung. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, verlängert wurde die Feststellung am 18. November 2020, am 4. März 2021 sowie am 11. Juni.
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