ePA: TI-Nachweis oder Kürzung
Mit der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 1. Oktober ist auch der Nachweis der TI-Anbindung gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds verbunden. Doch noch sind nicht alle Apotheken der Vorgabe nachgekommen. Verstreicht die Frist, sind Kürzungen bei der TI-Pauschale die Folge.
Drei Monate ab Einführung einer Anwendung haben Inhaber:innen Zeit, den entsprechenden Nachweis beim NNF zu erbringen, um die volle TI-Pauschale zu erhalten – so auch bei der ePA. Doch bei rund einem Drittel der Apotheken fehlt der Nachweis, mahnen die Verbände.
Bei den meisten Apothekenverwaltungssystemen (AVS) erfolge die Meldung automatisch an den NNF. Allerdings müssen Apotheken im NNF-Portal die Meldung noch einmal überprüfen. Die Verbände raten zudem dringend dazu, im Portal zu überprüfen, ob der Nachweis erbracht wurde und sich mit der ePA vertraut zu machen und sich fachlich und praktisch mit der elektronischen Medikationsliste (eML) im ePA-Modul des jeweiligen AVS auseinanderzusetzen.
Zum 1. Oktober starten mehr als 90 Prozent der Praxen und Apotheken mit der ePA – zumindest rein technisch sei hier alles in den Startlöchern, meldet die Gematik. „Die große Mehrheit der Hersteller hat die notwendigen Module bereitgestellt und somit die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der ePA geschaffen; weitere Updates werden im Rahmen des Quartalswechsels erfolgen.“
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