ePA offenbart Fehldiagnosen
Seit Anfang des Monats ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Apotheken und Praxen Pflicht. Das Ziel: Die Anamnese, Diagnostik und Therapie von Patient:innen gezielt zu unterstützen. Doch das birgt auch Schattenseiten. So wurden seit dem flächendeckenden Rollout der ePA bereits zahlreiche Fehldiagnosen offenbart.
Ob und in welchem Umfang Versicherte die elektronische Patientenakte nutzen, entscheiden sie selbst. Denn der Nutzung kann per Pot-out-Verfahren auch widersprochen werden. In den Apotheken ist die Nachfrage bei Patient:innen laut einer Umfrage im Auftrag der Abda bisher gering. 87 Prozent der Apothekenteams haben demnach noch keine Anfragen zur ePA von Kund:innen erhalten.
Wer die ePA nutzt, erhält weitreichende Einblicke in die eigene Krankenakte – oftmals zum ersten Mal überhaupt. Doch dabei zeigen sich mitunter unerwartete Einträge. So offenbart die ePA zahlreiche Fehldiagnosen bei Patient:innen, wie unter anderem der WDR aktuell berichtet.
ePA: Patient:innen entdecken Fehldiagnosen
„Patientenakten enthalten oft falsche oder übertriebene Diagnosen“, heißt es in einem aktuellen WDR-Bericht. Demnach haben offenbar bereits viele Patient:innen beim Einsehen ihrer dokumentierten Behandlungen und Diagnosen in der ePA festgestellt, dass nicht alle davon der Wahrheit entsprechen. So berichten einige Betroffene von fehlerhaften Diagnosen oder sogar Krankheitsbildern, die im Gespräch nie festgestellt wurden, darunter eine Patientin, der fälschlicherweise ein chronisches Rückenleiden diagnostiziert wurde.
Und die Zahl der betroffenen Patient:innen, denen durch die ePA Fehldiagnosen offenbart werden, steigt laut weiteren Medienberichten. Vor allem psychische Erkrankungen würden oft in überhöhtem Maß diagnostiziert – aus Abrechnungsgründen, so die Vermutung. Das Problem: Zwar können Patient:innen festlegen, dass bestimmte Einträge aus dem ePA-Konto gelöscht beziehungsweise verborgen werden oder die Löschung sogar selbst vornehmen. Das gilt jedoch nicht für die ursprüngliche Krankenakte. „Die elektronische Patientenakte ersetzt nicht die Behandlungsdokumentation im Praxisverwaltungssystem“, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung klar.
Verbraucherschützer:innen mahnen daher zur Vorsicht und raten Patient:innen, die eigene Patientenakte sofern möglich sorgfältig zu prüfen, um Fehleinträge frühzeitig zu verhindern.
ePA: Beschränkter Zugriff für Apotheken
Übrigens: Apotheken haben aktuell weiterhin – mit Ausnahme der Impfdokumentation – nur einen auf drei Tage befristeten Lesezugriff. Sprich: Sie können keine Änderungen/Eingaben in der ePA, beispielsweise in der elektronischen Medikationsliste, die alle verordneten Arzneimittel enthält, vornehmen. Ab 2026 sollen neue Funktionen hinzukommen und für Apotheken auch Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan (eMP) bestehen sowie OTC-Präparate in der Apotheke eingetragen werden können. Geht es nach dem Deutschen Apothekerverband, sollen weitere Zugriffsrechte hinzukommen.
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