ePA: Kaum Widerspruch gegen Nutzung
Befunde, Medikamente, Laborwerte – gespeichert in einer elektronischen Patientenakte, auf die Praxen, Kliniken und Apotheken zugreifen können. Das kommt nach einer Pilotphase jetzt bundesweit.
Der Widerspruch bei Versicherten gegen die elektronische Patientenakte (ePA) hält sich nach Angaben des scheidenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach in Grenzen. Man gehe davon aus, dass die breite Nutzung sich sehr schnell entwickeln werde, sagte der SPD-Politiker am Tag vor dem bundesweiten Hochlauf der ePA vor Journalist:innen in Berlin. „Es haben nur etwa fünf Prozent der Nutzung widersprochen, seitens der Patienten.“
Seit dem 15. Januar werden für die mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland elektronische Patientenakten angelegt, sofern sie dem nicht widersprochen haben. Eine Löschung ist auf Wunsch aber auch später noch möglich. Gespeichert werden in der Akte etwa Befunde, Laborwerte oder Angaben zu Medikamenten. Befüllt wird sie vor allem von behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Patient:innen können über eine Smartphone-App ihrer Krankenkasse aber auch selbst Dokumente einstellen und dort die Daten der E-Akte einsehen.
Zugriff durch Stecken der Versichertenkarte in Lesegerät
Ärzt:innen, Apotheken und Krankenhäuser bekommen Zugriff auf die Akte durch das Stecken der Versichertenkarte in das Lesegerät. So sollen beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden oder die Gabe von Medikamenten verhindert werden, die sich mit denen, die Patient:innen bereits einnehmen, nicht vertragen. Versicherte können über die App Daten in ihrer E-Akte aber auch sperren, so dass sie nicht einsehbar sind.
Nach einer Pilotphase in drei Regionen soll die Nutzung der ePA ab diesem Dienstag bundesweit möglich sein – zunächst freiwillig. Ab dem 1. Oktober soll dann eine Pflicht etwa für behandelnde Ärzt:innen gelten, Daten in die E-Akte einzustellen und diese damit zu pflegen.
Das Projekt sei eine Zeitenwende in der Digitalisierung, sagte Lauterbach. Patient:innen würden mündiger und bekämen endlich einen Überblick über ihre Daten und Befunde.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Berufsjahre falsch berechnet: Was gilt bei falscher Gehaltsstufe?
Die Berufsjahre gehören zu den entscheidenden Faktoren bei der Festlegung des Gehaltes. Doch die Berechnung ist kompliziert und Fehler beinahe …
Jede/r Vierte ohne Arbeitszeiterfassung, Acht-Stunden-Tag als Maximum
Die Arbeitszeit gehört aktuell zu den viel diskutierten Themen. Denn die Bundesregierung plant einige Neuerungen beim Arbeitszeitgesetz. Bei der verpflichtenden …
Feiertage und Co.: Müssen PTA für dienstfreie Tage Urlaub nehmen?
Generell gilt: Arbeitnehmende sollen durch Feiertage weder geschädigt noch bereichert werden, heißt es unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Doch entscheidend …














