Entlassrezept: Kassen dürfen nicht retaxieren
Seit 1. Januar gelten Änderungen beim Entlassmanagement. Grundlage ist ein Schiedsspruch, der Anpassungen in der Anlage 8 zum Rahmenvertrag mit sich brachte. Die Erleichterungen sind nur für papiergebundene Entlassrezepte anzuwenden.
Beim Entlassrezept sorgen unzählige Formalien für Unsicherheiten und Retaxationen. Seit Jahresbeginn verlieren Apotheken den Vergütungsanspruch nicht, wenn
- Status „04“ oder „14“ fehlt oder fehlerhaft ist, vorausgesetzt, die Verordnung ist als Entlassrezept erkennbar.
- die Krankenhausarztnummer fehlt und aus dem Arztstempel übertragen wurde. Fehlt im Arztstempel die Arztnummer, trägt die Apotheke die Pseudoarztnummer „444444400“ ein. Achtung, gilt auch für BtM- und T-Rezepte.
- die Betriebsstättennummer (BSNR) fehlt, aber in der Codierleiste die BSNR mit „75“ beziehungsweise „77“ beginnend steht;
- die BSNR im BSNR-Feld und der Codierleiste abweichen, wenn in der Codierleiste die BSNR mit „75“ bzw. „77“ steht.
- die Facharztbezeichnung fehlt. Achtung, gilt nicht bei BtM- und T-Rezepten. Hier muss eine Facharztbezeichnung vorhanden sein.
- ein Krankenhausaufkleber im Personalienfeld verwendet wurde und dieser fest und untrennbar mit dem Verordnungsblatt verbunden ist und die Angaben vollständig sind. Achtung, bei BtM- und T-Rezepten sind Aufkleber tabu.
- bei BtM- und T-Rezepten der Status „04“ beziehungsweise „14“ fehlt, aber die BSNR mit „75“ beziehungsweise „77“ beginnt.
- bei BtM- und T-Rezepten die BSNR fehlt, aber der Status mit „04“ bzw. „14“ vorhanden ist.
In diesen Fällen dürfen Krankenkassen papiergebundene Verordnungen nicht mehr retaxieren. Liegt ein E-Rezept vor, können fehlerhafte oder fehlende Arztnummer, BSNR, Status und Berufsbezeichnung nicht geheilt werden. Es muss eine neue Verordnung angefordert werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ersatzkassen: Arbeitspreis erhöht sich zum 1. Mai
Mischen Apotheken antibiotische Trockensäfte an, können sie den Service nicht abrechnen. Anders sieht es bei der Rekonstitution von Evrysdi (Risdiplam, …
Vitamin D für Babys: Achtung bei flüssigen Darreichungsformen
Vitamin D ist unverzichtbar für den menschlichen Körper und ein Mangel kann schwerwiegende Folgen haben, beispielsweise für die Knochengesundheit. Um …
IXOS.PDL: Digitale Unterschrift wird deaktiviert
Pharmatechnik deaktiviert zum 1. Mai die Funktion der digitalen Unterschrift im Modul IXOS.PDL für den Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). …