Vergünstigungen wie Personalrabatte, ÖPNV-Tickets oder Zuschüsse zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio sollen für Angestellte zusätzliche Anreize zum Gehalt darstellen. Außerdem können Arbeitgebende Beschäftigte beim Jobrad unterstützen. Stichwort Entgeltumwandlung. Doch dabei ist Vorsicht geboten, vor allem in Sachen Rente.
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Apothekenangestellte auf einen Teil ihres Lohns, der vom Bruttolohn abgezogen wird. Die entsprechende Summe kann beispielsweise direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließen und wird dabei noch um einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt, sodass die „Apotheken-Rente“ aufgestockt wird.
Alternativ können Angestellte die Methode jedoch auch nutzen, um sich finanzielle Vorteile bei bestimmten Anschaffungen zu sichern. Ein Beispiel ist das Jobrad. Dabei werden die jeweiligen Raten für die Anschaffungskosten direkt vom Bruttolohn abgezogen, wodurch sich auch der Anteil an Steuern und Sozialabgaben verringert. Während Chef:innen von den niedrigeren zu zahlenden Beiträgen profitieren, ergibt sich für Angestellte ein entscheidender Nachteil: Die Entgeltumwandlung schmälert die spätere Rente, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Entgeltumwandlung: Weniger Sozialabgaben, geringere Ansprüche
Der Grund liegt auf der Hand: Es wird weniger in die Rentenkasse eingezahlt, sodass auch die späteren Auszahlungen geringer ausfallen. Welche Einbußen sich dadurch ergeben, richtet sich nach der individuellen Steuerklasse, dem Einkommen und der Höhe der jeweiligen Kosten/Abzüge vom Bruttogehalt. Je höher die monatliche Entgeltumwandlung ausfällt, desto mehr wird von der Rente abgezogen. „Die Krux: Wer weniger in die Rentenversicherung einzahlt, spart nur scheinbar, dadurch sinkt auch automatisch die spätere Rente, auch die Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosenunterstützung sinken natürlich“, stellt die Gewerkschaft ver.di außerdem klar.
„Jobrad – Es gibt bessere Alternativen“, lautet daher das Fazit von ver.di. Und auch der VLH appelliert, mit Blick auf die Rente besser auf das Modell der Entgeltumwandlung zu verzichten. Stattdessen sollten Angestellte entsprechende Anschaffungen bei ihrem/ihrer Chef:in beispielsweise als Gehaltsextra anfragen. „Dann bleibt das Bruttogehalt unverändert – und dadurch ergeben sich auch keine Nachteile hinsichtlich der späteren gesetzlichen Rente sowie weiterer Sozialleistungen“, so der VLH.
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