Engpass-Prämie: Übergangslösung für rosa Rezepte
Die Übergangslösung für die Abrechnung der Engpass-Prämie in Höhe von 50 Cent (netto) im Falle eines Austauschs bei Nichtverfügbarkeit steht. Zum Einsatz kommt die bekannte Sonder-PZN. „Die Softwarehäuser setzen alles daran, dies schnellstmöglich in den Apotheken umzusetzen“, heißt es vom DAV.
Kann ein Arzneimittel innerhalb einer angemessenen Zeit durch zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen bei vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen nicht beschafft werden, gilt dieses als nichtverfügbar. Werden Apotheken von nur einem Großhandel beliefert, liegt eine Nichtverfügbarkeit vor, wenn das Arzneimittel innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Verfügbarkeitsanfrage nicht beschafft werden kann. Dies machen Apotheken per Sonder-PZN 02567024 auf dem Rezept kenntlich. Hinzukommt der entsprechende Faktor.
- Faktor 2: Nichtverfügbarkeit Rabattarzneimittel
- Faktor 3: 4 preisgünstigsten Arzneimittel oder preisgünstige Importe nicht lieferbar
- Faktor 4: Rabattarzneimittel und 4 preisgünstigsten Arzneimittel oder Rabattarzneimittel und preisgünstige Importe nicht lieferbar.
Engpass-Prämie nur für Muster-16
Findet ein Austausch statt, können die Apotheken 50 Cent plus Umsatzsteuer abrechnen. Weil es noch keine Dauerlösung gibt und den Apotheken die Prämie bereits zusteht, kommen als Übergangslösung die bekannte Sonder-PZN und der zugehörige Faktor ins Spiel. Zumindest bei Muster-16-Rezepten – für BtM- und T-Rezepte gibt es noch keine Lösung.
„In den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken wird die abzurechende Rezeptbrutto-Summe – je nach Anzahl der Positionen auf dem Rezept – um 60 Cent, 1,20 Euro oder 1,80 Euro erhöht“, teilt der DAV mit. Die Apotheken müssen das Gesamtbrutto anpassen, um keine Probleme in den Apotheken-Rechenzentren zu verursachen. „Den Apotheken wird derzeit noch davon abgeraten, das Sonderkennzeichen ‚Lieferengpass‘ aufzudrucken, da für die Übergangslösung vorgesehen ist, dass die Apotheken-Rechenzentren dieses Sonderkennzeichen automatisch berücksichtigen“, heißt es.
Beim E-Rezept wird eine mögliche Nichtverfügbarkeit schon heute digital abgebildet. Das Warenwirtschaftssystem der Apotheken ergänzt im Abgabedatensatz hinter der abgegebenen PZN eine neue Abgabezeile mit dem Sonderkennzeichen „Lieferengpass“ und dem Preis in Höhe von 50 Cent netto plus 10 Cent Umsatzsteuer, informiert der DAV. Bei den Rechenzentren wunder man sich über die Aussage, denn die hatten darauf hingewiesen, dass die Lösung beim E-Rezept nicht funktioniere.
Softwarehäuser in der Pflicht
„Beide Übergangslösungen sind erst nach einer kurzfristigen Korrektur der Software-Systeme einsatzfähig. Die Softwarehäuser setzen alles daran, dies schnellstmöglich in den Apotheken umzusetzen.“
„Wir sind froh, dass wir in guter Zusammenarbeit mit den Softwarehäusern und Rechenzentren eine schnelle Übergangslösung mit den Krankenkassen vereinbaren konnten. Die Lieferengpass-Pauschale ist mit 50 Cent zwar viel zu niedrig und fernab jeder Kostendeckung kalkuliert. Aber wenigstens haben die Apotheken nun die Möglichkeit, die auch abzurechnen. Wir werden nun mit Hochdruck weiter an einer dauerhaften Lösung arbeiten, um den Apotheken eine leichte und problemfreie Abrechnung zu ermöglichen“, sagt der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann zur „raschen“ Lösung.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Arbeitszeitkonten: Beschäftigte haben 473 Millionen Plusstunden
Erstmals hat das Forschungsinstitut IAB ermittelt, wie viel die Arbeitnehmer:innen in Deutschland auf Arbeitszeitkonten liegen haben. Es sind Millionen von …
Gleiche Arbeit, ungleiche Bezahlung: Lohnunterschiede dürfen nicht willkürlich sein
Auch wenn hierzulande der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt, gibt es dennoch häufig Unterschiede beim Gehalt – trotz …
APOTHEKELIVE: Apothekenpolitik – Kommt jetzt die Wende?
Reformpläne, Finanzierungslücken – was kommt wirklich bei den Apotheken an? Mit zwei zentralen Stimmen aus der Gesundheitspolitik werfen wir einen …