Ende der Übergangsfrist: Ab 1. Januar ist Schluss mit Plastiktüten in Apotheken
Schon seit Beginn dieses Jahres steht fest: Die Plastiktüte soll der Vergangenheit angehören. Mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab 1. Januar 2022 im Handel keine leichten Kunststofftragetaschen mehr in Umlauf gebracht werden. Das gilt auch für Apotheken.
Eigentlich trat das Verbot für das Inverkehrbringen von bestimmten Plastiktüten schon am 8. Februar mit der Ersten Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft. Doch um Händler:innen noch den Abverkauf von möglichen Restbeständen zu ermöglichen, wurde eine Übergangsfrist festgelegt. Doch welche Plastiktüten sind eigentlich vom Verbot betroffen? Dazu heißt es in § 5 VerpackG: „Letztvertreibern ist ab dem 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden, verboten.“
Zum Jahreswechsel ist es also nun endgültig vorbei mit den leichten Plastiktüten, und zwar auch in Apotheken, erinnert die Berliner Apothekerkammer. Der Grund: „Einweg-Plastiktüten sind ein klassisches Wegwerfprodukt. Die Nutzungszeit beträgt in der Regel 20 Minuten“, heißt es von der Verbraucherzentrale. Anschließend werden die Tüten oftmals unachtsam weggeworfen.
Übrigens: Vermeintliche „Bio-Plastiktüten“ sind künftig ebenfalls verboten. „Denn auch Tragetaschen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen sind nicht umweltfreundlich. Sie werden nicht recycelt und bauen sie sich in der Natur kaum ab, wenn sie in die Umwelt gelangen“, heißt es von der Verbraucherzentrale.
Nicht unter das Verbot fallen laut Gesetz allerdings sogenannte „Hemdchenbeutel“. Dabei handelt es sich um „Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern“. Diese sind meist aus der Obst- und Gemüsetheke des Supermarkts bekannt und künftig nur verboten, wenn sie an der Kasse ausgegeben werden. Auch dicke Plastiktüten über 0,05 Millimeter bleiben erlaubt.
Was droht bei Verstößen?
Geben Apotheken und Händler:innen ab dem 1. Januar weiterhin entsprechende Plastiktüten ab, drohen Bußgelder. Abhängig von der Schwere des Verstoßes sind bis zu 100.000 Euro Strafe vorgesehen.
Und die Alternativen?
Einfach auf Papier statt Plastik setzen? Das ist zumindest ein Anfang, jedoch nicht die Zukunft. Denn auch Papiertragetaschen sind oftmals Einmalartikel und belasten die Umwelt unnötig. Stattdessen sollen im Idealfall Mehrwegtaschen zum Einsatz kommen, beispielsweise der gute alte Jutebeutel. Aber auch Taschen aus stabilem Plastik sind laut der Verbraucherzentrale eine Alternative. „So ist eine Mehrweg-Tragetasche aus Plastik bereits nach drei Nutzungen umweltfreundlicher als eine Einweg-Plastiktüte.“
Die easyApotheken setzen bereits seit dem Frühjahr auf eigene Mehrwegtragetaschen, die hierzulande produziert werden und somit keine unnötig langen Transportwege und damit CO2-Emmissionen verursachen. Die Taschen kommen in einer Stärke von 240 Mikrometern, bestehen zu 80 Prozent aus Recyclingmaterial und können selbst komplett recycelt werden, erklärte eine Sprecherin im März.
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