Elektronischer Berufsausweis: Pilotphase ausgeweitet, PTA müssen warten
Beim elektronischen Berufsausweis (eBA) geht es nicht so recht voran. Wann der eBA für PTA ausgegeben wird, ist noch ungewiss – auch wenn das Serviceportal um weitere sechs Bundesländer erweitert wurde.
Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist an der Bezirksregierung Münster angesiedelt und für die Ausgabe von eBA an unter anderem Pflegefachkräfte, Hebammen und Physiotherapeut:innen – und auch PTA – zuständig. Bislang war eine Antragsstellung nur für Beschäftige möglich, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben. Jetzt sind sechs weitere Bundesländer dazugekommen. Nun können auch Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Rheinland-Pfalz ihren eBA beantragen.
„Der elektronische Heilberufsausweis ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen. Ich freue mich sehr, dass wir als Bezirksregierung Münster unseren Beitrag zu dieser Entwicklung leisten dürfen“, sagt Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers.
Das eGBR hat Anfang des Jahres 2022 mit der Ausstellung von elektronischen Berufsausweisen begonnen. Gestartet wurde mit einer Pilotphase und den Berufsgruppen Hebammen, Physiotherapeuten und Pflege. Erst wenn diese Pilotphase abgeschlossen ist, sollen weitere Gesundheitsfachberufe, wie auch PTA, im weiteren Verfahren um die Einführung des eBA eingebunden werden.
Vor kurzem tagte der Fachbeirat, zu dem auch der BVpta gehört. Dort wurde bestätigt, dass die Pilotphase der genannten Berufsgruppen gut angelaufen sei und in weiteren Bundesländern mit dem Pilotprojekt begonnen werden kann. Alle weiteren Gesundheitsfachberufe, darunter auch die PTA müssen bis dahin warten. „Es ist also ungewiss, wann die eBA für PTA ausgegeben werden können.“
Mehr aus dieser Kategorie
Arbeitszeitkonten: Beschäftigte haben 473 Millionen Plusstunden
Erstmals hat das Forschungsinstitut IAB ermittelt, wie viel die Arbeitnehmer:innen in Deutschland auf Arbeitszeitkonten liegen haben. Es sind Millionen von …
Gleiche Arbeit, ungleiche Bezahlung: Lohnunterschiede dürfen nicht willkürlich sein
Auch wenn hierzulande der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt, gibt es dennoch häufig Unterschiede beim Gehalt – trotz …
APOTHEKELIVE: Apothekenpolitik – Kommt jetzt die Wende?
Reformpläne, Finanzierungslücken – was kommt wirklich bei den Apotheken an? Mit zwei zentralen Stimmen aus der Gesundheitspolitik werfen wir einen …