Einzelimport auf Vorrat: Sonderregelung in Sachsen
Mehr als 400 Arzneimittel sind aktuell nicht lieferbar. Schnelle und unbürokratische Lösungen sind gefragt. Sachsen geht einen Schritt voraus. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über verschiedene Sonderregelungen, darunter der Einzelimport in geringer Menge.
Der Entwurf zum Generikagesetz ist da und dennoch sind in puncto Lieferengpässen Lösungen auf Landesebene gefragt. So geschehen in Sachsen, wo das SMS in Zusammenarbeit mit dem LDS und der Sächsischen Apothekerkammer (SLAK) unter Anwendung von geltendem Bundesrecht Sonderregelungen getroffen hat und den Apotheken mehr Beinfreiheit beschert.
Apotheken dürfen Arzneimittel tauschen
Apotheken dürfen sich kurzfristig und ohne gesonderte Erlaubnis mit Arzneimitteln aushelfen – auch außerhalb eines Filialverbundes – Betäubungsmittel ausgenommen. Möglich ist auch die Nutzung von Tauschplattformen, vorausgesetzt der Tausch erfolgt nicht mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen und läuft nach § 17 Absatz 6c Apothekenbetriebsordnung ab.
Merke: Die tauschenden Apotheken müssen die Charge des Arzneimittels dokumentieren.
Defekturherstellung
Apotheken dürfen auch ohne Erlaubnis größere Mengen eines Arzneimittels herstellen und abgeben, vorausgesetzt, das entsprechende Fertigarzneimittel ist nicht lieferbar. Kurzum: Es dürfen Defekturen hergestellt werden – auch auf Grundlage der häufigen Nachfrage von Kund:innen. Allerdings muss die Apotheke den Lieferengpass des Fertigarzneimittels nachweisen.
Einzelimport in geringer Menge
Apotheken dürfen Arzneimittel aus dem Ausland importieren und in den Verkehr bringen. „Die Einfuhr von Arzneimitteln nach § 73 Absatz 3 AMG kann auf vorliegende Bestellung einzelner Personen in geringer Menge erfolgen“, heißt es. Die „geringe Menge“ soll der Nachfrage angepasst werden und die vorrätig gehaltene Menge des importierten Arzneimittels dem Betrieb der Apotheke angemessen sein. Es gelten die bekannten Vorgaben zu Einzelimport in Bezug auf Haftung und Sicherung der Qualität.
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