Pastillen mit Eibisch sind seit einem Jahr nicht mehr in den Drogerien zu finden. Bayer hat nun auch für den Hustenreizstiller als Sirup die Apothekenpflicht beantragt. Der Sachverständigenausschuss hat sich in einer schriftlichen Anhörung mehrheitlich dafür ausgesprochen, Eibisch-Sirup apothekenpflichtig zu machen.
„Husten ist nicht gleich Husten. Daher ist gerade bei diesem heterogenen Symptom die fachgerechte Beratung wichtig für die richtige Selbstmedikation. Dies kann nur die Apotheke leisten“, erläutert Tobias Boldt, Leiter Consumer Health bei der Bayer Vital GmbH. Der Phytohustil-Hersteller vertritt den Standpunkt, dass dem Apothekenpersonal eine wichtige Lotsenfunktion zukommt. Die Grenzen der Selbstmedikation würden häufig überschritten, wie eine Umfrage unter PTA und Apothekern zeige. Demnach wurden 12 Prozent der Patienten mit Husten an einen Arzt verwiesen – bei Kindern waren es sogar 21 Prozent. Dies unterstreiche die Wichtigkeit kompetenter Beratung, so Bayer.
Pastillen sind apothekenpflichtig
Seit dem 1. April 2019 sind Phytohustil Hustenreizstiller Pastillen apothekenpflichtig. „Es entspricht dem Wunsch von Bayer, das pflanzliche Produkt Phytohustil aus der Freiverkäuflichkeit in die Apothekenpflicht zu überführen“, teilte Bayer mit. Die Entscheidung gewährleiste eine leitliniengerechte Beratung der Indikation Husten durch die Apotheken. Hier liege die Kompetenz. „Nur in der Apotheke kann über eine leitliniengerechte Beratung ermittelt werden, ob ein trockener oder produktiver Husten vorliegt beziehungsweise ob der Patient zur Husten-Abklärung zum Arzt verwiesen werden muss.“ Die Statusänderung sichere die Exklusivität und stärke den Vertriebskanal Apotheke. Schon damals stand fest – auch der Eibisch-Sirup soll apothekenpflichtig werden.
Eibisch-Sirup bald apothekenpflichtig?
„Richtig eingesetzt ist ein Eibisch-Sirup wie Phytohustil ein wichtiger Bestandteil der Selbstmedikation des Reizhustens“, erläutert Julian Gorski, Medical Category Head Affairs Consumer Health bei Bayer Vital. „Eibischwurzelextrakt wirkt schnell und zuverlässig. Er lindert den Reizhusten direkt im Rachen. Bereits Kinder ab einem Jahr können vom Phytohustil-Sirup profitieren. Wir würden uns freuen, wenn die Apothekenpflicht in Kraft tritt.“
Sachverständigenausschuss empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen
Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht empfiehlt mehrheitlich, die Position „Eibisch-Sirup als Fertigarzneimittel“ in Anlage 1a der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) zu streichen. Somit würden Hustensäfte auf Basis von Eibisch künftig der Apothekenpflicht unterliegen und wie die Pastillen aus dem Mass Market verschwinden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Setzt das BMG die Empfehlung um und folgt dem Sachverständigenausschuss, würden als Medizinprodukte eingestufte Präparate trotzdem freiverkäuflich bleiben.
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