Ziel erreicht. Weil alle definierten Qualitätskriterien erreicht wurden, endet die Testphase des E-Rezeptes zum 31. August 2022. Es folgt der stufenweise bundesweite Rollout ab dem 1. September, wie die gematik informiert.
Mehr als 118.000 E-Rezepte wurden laut TI-Dashbord der gematik bislang eingelöst. Ein Qualitätskriterium ist somit erfüllt, denn es sollten in der Testphase mindestens 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet werden. Ab dem 1. September müssen alle Apotheken flächendeckend elektronische Rezepte beliefern können. Der stufenweise Rollout startet in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Dafür wurden drei Erfolgskriterien beschlossen:
- 25 Prozent* von der Gesamtzahl aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel sollen als E-Rezepte ausgestellt werden
- Patient:innen müssen über das E-Rezept informiert werden
- Die Quote von Patient:innen, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Muster 16-Formular als Ersatz ausstellen zu lassen, muss ferner unter 3 Prozent liegen.
*Zu den 25 Prozent liefert die gematik eine Erklärung „gemeint sind 25 Prozent der E-Rezepte im Verhältnis zur Gesamtanzahl der dispensierten Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulasten der GKV bezogen auf Arzneimittel in der jeweiligen K(Z)V-Region je Sektor (ärztlich/zahnärztlich), die zur Abrechnung eingereicht wurden. Die Erhebung erfolgt bezogen auf den Zeitraum des letzten Abrechnungslaufs.“
Sobald die festgelegten Erfolgskriterien in den beiden Regionen erreicht wurden, schließt sich die nächste Stufe in sechs weiteren Regionen an. Welche das sind, ist noch offen. Schließlich folgen die weiteren, ebenfalls noch ausstehenden Bundesländer.
Wie der DAV informiert, haben die Krankenkassen den Apotheken den Abschluss einer „Friedenspflicht bei Retaxationen“ für den Übergangszeitraum zugesichert. So sollen die Kosten auch übernommen werden, wenn der Name des/der ausstellenden Ärzt:in nicht mit der Signatur des Heilberufsausweises übereinstimmt.
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