E-Rezept: Dosierungsangabe ist kein Pflichtfeld
Das E-Rezept soll retaxsicher sein – doch daran glauben längst nicht alle Kolleg:innen. 39 Prozent der von aposcope befragten Apotheker:innen und PTA fürchten sogar, dass es vermehrt zu Retaxationen kommen wird. Ein möglicher Grund: Die Retaxfalle „fehlende Dosierung“ besteht auch beim E-Rezept, denn ein Pflichtfeld ist die Dosierungsangabe nicht.
Welche Felder beim E-Rezept verpflichtend sind, legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fest, wie die gematik informiert. „Welche Inhalte in einem E-Rezept verpflichtend anzugeben sind, wird durch das FHIR-Profil vorgegeben, welches durch die KBV festgelegt wird.“ Die Dosierungsangabe ist kein Pflichtfeld, und das obwohl die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) diese für verschreibungspflichtige Arzneimittel verlangt – wie immer gibt es Ausnahmen und diese sind auch der Grund für das fehlende Pflichtfeld.
Dosierungsangabe ist kein Pflichtfeld beim E-Rezept, weil …
„Der Datensatz des eRezeptes bildet die Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung ab“, teilt ein KBV-Sprecher auf Anfrage mit. „Demnach ist bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Dosierung auf dem Rezept anzugeben, es sei denn, dem Patienten liegt eine schriftliche Dosieranleitung bzw. ein Medikationsplan vor oder die Abgabe des Arzneimittels erfolgt direkt an die verschreibende Person.“ Und weil nur die E-Rezept ausstellende Person die Entscheidung darüber treffen kann, welcher Fall vorliegt, kann die Dosierungsangabe kein Pflichtfeld sein und nicht technisch erzwungen werden. „Bei der Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel kann eine Dosierangabe erfolgen (muss aber nicht).“
Weiter heißt es: „Die Verordnungssoftware der Ärzte unterstützt die Anwender durch entsprechende Workflows bei der korrekten Verwendung der Dosierangabe. Die betreffenden Anforderungen an die Verordnungssoftware wurden zuletzt noch einmal im Sinne einer Klarstellung geschärft.“
Fest steht: Haben Ärzt:innen die Dosierung nicht angegeben und auch keinen Hinweis auf das Vorliegen eines Medikationsplans dokumentiert, bleibt die Apotheke auf den Kosten sitzen, wenn der Malus durchrutscht.
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