Seit fast acht Wochen ist das E-Rezept verpflichtend. Doch noch immer läuft nicht alles rund. Dass in einzelnen Fällen beispielsweise das falsche Präparat in der Apothekensoftware angezeigt wurde, ist eine Hürde, die es zu überwinden gilt. Die Arzneimitteltherapiesicherheit ist gefährdet. Darum heißt es wachsam sein. Das sind die bekannten Fehler.
In Einzelfällen wurden die verordneten Arzneimittel nicht korrekt übernommen und in der Apothekensoftware ein anderes Präparat angezeigt. In vier Fällen konnte die Ursache ermittelt werden. Dabei handelt es sich um eine falsche Interpretation einer Freitextverordnung durch einzelne Softwaresysteme. Konkret geht es um die Verordnungen von Amlodipin; angezeigt wurde Felodipin, Amoxiclav; angezeigt wurde Amoxicillin und beim Dosierplan; dann wurde Olanzapin 2,5 mg angezeigt.
Wie der Apothekerverband Sachsen-Anhalt informiert, wurden die Softwarehäuser sensibilisiert, dass die automatisierte „Übersetzung“ einer Freitextverordnung in der Warenwirtschaft lediglich als Vorschlag zu verstehen ist. Apotheken sollen mit Blick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit, das im Freitextfeld verordnete Arzneimittel mit dem Vorschlag in der Warenwirtschaft abgleichen.
Ursache nicht bekannt
In vier weiteren Fällen ist die Ursache jedoch unbekannt – das Antidiabetikum Forxiga (Dapagliflozin) war verordnet und Candesartan angezeigt, statt Tonotec (Amlodipin/Ramipril) wurde das Antikoagulans Eliquis (Apixaban) und statt Amlodipin Bisoprolol angezeigt und statt des Schmerzmittels Novalgin wurde das Antibiotikum Fosfomycin in die Kasse übernommen.
Die Fehlerursache ist noch unklar, es werde jedoch intensiv an einer Ursachenfindung und Behebung gearbeitet. Außerdem hat die gematik dem SAV mitgeteilt, dass es bei einzelnen Softwaresystemen zu Verwechslungen kommen kann, wenn gleichzeitig mehrere E-Rezepte an unterschiedlichen Arbeitsplätzen in einer Apotheke bearbeitet werden. Der Grund: Die Benutzeroberfläche der Systeme zeigt die einzulösenden Rezepte arbeitsplatzübergreifend an allen Monitoren an.
E-Rezept falsch angezeigt, Apotheken sollen Fehler melden
Werden in den Apotheken entsprechende Fehler bemerkt, bittet der DAV um die Erstellung entsprechender ERPFIND-Tickets zur Dokumentation. So könne eine möglichst schnelle Bearbeitung dieser Fehler bei der gematik ermöglicht werden.
Außerdem kann das Meldeformular der Meldestelle für Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verwendet werden.
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