Döderlein noch abverkaufen
Döderlein Vaginalkapseln enthalten lebensfähige, gefriergetrocknete Kulturen von Lactobacillus gasseri und werden bei unspezifischen Störungen des physiologischen Scheidenmilieus angewendet – zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der natürlichen Vaginalflora. Döderlein Vaginalkapseln sind als Medizinprodukt im Handel.
Ab Mai müssen Vaginalia mit lebenden probiotischen Inhaltsstoffen als Arzneimittel zugelassen sein und dürfen nicht mehr als Medizinprodukt verkauft werden. So sieht es eine gesetzliche Neuregelung für Medizinprodukte vor. Grundlage für die Neuregelung ist die Medical Device Regulation, EU 2017/745. Betroffen sind auch Vaginaltherapeutika mit lebensfähigen Milchsäurebakterien.
Dr. Wolff hat für Vagisan Milchsäure-Bakterien Vaginalkapseln bereits eine Zulassung als Arzneimittel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten. Deshalb wird das Produkt seit Juli 2022 unter dem Namen Vagisan ProbioFlora Milchsäurebakterien-Kapseln vertrieben.
Was gilt bei Döderlein?
„Unsere Produkte erfüllen alle regulatorischen Anforderungen, wir sind uns der Vorgaben der MDR bewusst und berücksichtigen diese“, teilt eine Sprecherin mit. „Döderlein-Produkte in ihrer bisherigen Form können noch bis zum Ende ihrer Haltbarkeit vermarktet werden“, heißt es weiter. Apotheken und Patient:innen werden zu gegebener Zeit über Änderungen informiert.
Döderlein-Bakterien (grampositive Stäbchen) sind natürlicher Bestandteil der Vaginalflora und produzieren Milchsäure. Milchsäurebakterien gibt es verschiedene, genau können bis zu 20 unterschiedliche im Vaginalbereich angesiedelt sein. Allerdings sind nicht alle, sondern meist nur zwei zu finden. Laktobazillen haben verschiedene Aufgaben – sie produzieren Milchsäure und sind am Aufbau einer Schutzschicht beteiligt, die das Anheften von Keimen an der Scheidenwand verhindern kann.
Mehr aus dieser Kategorie
Wunscharzneimittel: Pauschale für entgangene Rabatte wird abgezogen
Ist ein Austausch auf ein Rabattarzneimittel nicht vermittelbar und wünschen Kund:innen nur „das, was draufsteht“, bleibt meist nur die Abgabe …
Medizinal-Cannabis: Im Notfall ohne Rezept?
Medizinal-Cannabis unterliegt nicht mehr der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Die Verordnung ist somit auf einem Muster-16 möglich. Im Notfall ist für Medizinal-Cannabis …
Dringlichkeitsliste: Tabletten statt Trockensaft
Sind Kinderarzneimittel der Dringlichkeitsliste nicht lieferbar, haben Apotheken mehr Beinfreiheit. Es besteht die Möglichkeit, auf eine andere Darreichungsform auszuweichen, und …