Seit dem 1. November 2020 ist die Angabe der Dosierung auf Arzneimittelrezepten Pflicht. Eine Ausnahme bildet ein Vermerk mit dem Kürzel „Dj“. Doch in den Apotheken sorgen die „Dj“-Rezepte für Angst vor Retaxationen und weiteren Ärger, zeigt eine neue Umfrage.
In den Arztpraxen laufen seit dem Inkrafttreten der Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) meist die Telefone heiß. Grund dafür ist die Vorgabe, seit dem 1. November eine Dosierangabe für Humanarzneimittel auf dem Rezept zu vermerken. Diese soll dazu dienen, Fehldosierungen künftig zu vermeiden. Ausnahmen gibt es, wenn das Arzneimittel unmittelbar an den verschreibenden Arzt abgegeben wird oder wenn Patient*innen einen Medikationsplan oder eine Dosieranleitung vom Arzt erhalten haben. In diesem Fall tragen Mediziner*innen „Dj“ für „Dosierung: ja“ ein.
In den Apotheken häufen sich inzwischen die sogenannten „Dj“-Rezepte. Was das für die Kolleg*innen in der Offizin bedeutet, wollte eine neue Umfrage von aposcope wissen und hat Apotheker*innen und PTA dazu befragt. So viel vorweg: Die Sorge vor Retaxationen bei „Dj“-Rezepten ist nur einer von vielen Punkten, mit denen das Apothekenpersonal nun umgehen muss.
Mehraufwand und drohende Retaxationen: „Dj“-Rezepte sorgen für Ärger
Das Auflaufen von Rezepten mit dem Vermerk „Dj“ sorgt in den Apotheken in erster Linie für jede Menge Aufwand, wie knapp 80 Prozent der Befragten angeben. Denn das Personal muss die entsprechende Verschreibung unter anderem auf Vollständigkeit prüfen. Das Problem ist dabei einem Großteil des Apothekenpersonals zufolge (55 Prozent), dass viele Ärzte nicht ausreichend über die Änderungen der AMVV informiert sind, sodass die Dosierung oder der Hinweis „Dj“ auf Rezepten häufig fehlen. Teilweise lassen sich stattdessen auch andere Hinweise wie „Pi“ für „Patient informiert“ finden (14 Prozent). Das führt laut etwa einem Drittel der Umfrageteilnehmer*innen (31 Prozent) zu längeren Wartezeiten in der Apotheke, da eine Arztrücksprache erfolgen muss, bevor das Rezept beliefert werden kann.
Wichtig: Fehlt die Dosierung, darf die Apotheke nur ohne Arztrücksprache heilen, wenn es sich um einen dringenden Fall handelt und die Rücksprache nicht möglich ist oder wenn dem Patienten eine schriftliche Anweisung oder ein Medikationsplan vorliegt und die Angaben dem Apotheker zweifelsfrei bekannt sind. Die in der Apotheke vorgenommene Änderung muss in jedem Fall abgezeichnet werden, andernfalls droht eine Retax.
Folglich sind zwei Drittel der Apotheker*innen und PTA (68 Prozent) der Meinung, dass „Dj“-Rezepte eine erhöhte Gefahr von Retaxationen mit sich bringen, vom Mehraufwand einmal abgesehen. Doch nicht nur das: Mehr als die Hälfte (57 Prozent) geht außerdem davon aus, dass Patient*innen trotz einem „Dj“-Vermerk eigentlich keine Dosieranleitung oder ein Medikationsplan vorliegt.
Hinweis zur Methodik: Für die aktuelle Umfrage von aposcope wurden vom 10. bis 11. November 2020 insgesamt 303 Apotheker*innen und PTA online befragt.
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