Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) warnt vor Fehlinformation über die Corona-Impfung bei Rheuma-Patient*innen und empfiehlt den Betroffenen ausdrücklich eine Impfung.
Seit dem 27. Dezember wird gegen Corona geimpft. Bislang haben zwei Vakzine die Zulassung in Europa erhalten. In beiden Fällen handelt es sich um mRNA-Impfstoffe, die binnen des ersten Pandemiejahres auf den Markt kamen. In der Bevölkerung herrscht zum Teil Verunsicherung, die von Fehlinformationen verstärkt werden kann. Mit einer Falschmeldung räumt die DGRh auf und warnt vor Informationen, die von einer SARS-CoV-2-Impfung bei Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen abraten.
Die Falschinformationen kommen laut DGRh von Landesregierungen, Krankenkassen und Medien: Diese würden kommunizieren, dass eine Corona-Impfung für Rheuma-Patient*innen risikobehaftet und damit nicht in Anspruch zu nehmen sei. „Dies trifft nicht zu“, betont die DGRh in ihrer aktuellen Stellungnahme und spricht sich ausdrücklich für die Impfung von Patient*innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen aus.
Comirnaty (Biontech) ist der erste Corona-Impfstoff, der in der EU zugelassen wurde und ab einem Alter von 16 Jahren verimpft werden kann. Der zweite mRNA-Impfstoff kommt von Moderna und ist für Menschen ab 18 Jahren zugelassen. „Das schließt Patient*innen mit chronischen Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen ebenso ein, wie jene unter ‚immunsuppressiver‘ Therapie, die deren körpereigene Abwehr mindert.“ Und zwar auch, wenn die Vakzinen für diese Patient*innen noch nicht systematisch getestet sind. „Erfahrungen mit anderen Totimpfstoffen zeigen aber, dass die Impfungen auch bei Patient*innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen in aller Regel sicher und wirksam durchführbar sind“, sagt Professor Dr. Andreas Krause, Präsident der DGRh.
Juristisch betrachtet sei also eine Corona-Impfung bei Rheuma-Patient*innen mit den zugelassenen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 zulässig. „Die Falschinformationen zur Impfung sind nicht nur unbegründet, sie sind sogar potenziell lebensgefährlich für die Betroffenen, denen man die Impfung verwehrt“, so Krause. Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) generell, Patient*innen mit einem eingeschränkt funktionierenden Immunsystem vorrangig zu impfen. Als einzige Gegenanzeige gelte eine Überempfindlichkeit gegenüber einem der Inhaltsstoffe des Impfstoffs.
„Wir raten ausdrücklich dazu, die fehlerhaften Informationen umgehend zu korrigieren und bitten zudem alle informierenden Stellen, Landesregierungen, Krankenkassen und Medien, die korrekte Information an die Bevölkerung und damit die Betroffenen zu verbreiten“, sagt Professor Dr. Christof Specker, Vizepräsident der DGRh.
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