Der Countdown läuft: Apotheken sollen zeitnah Grippeimpfstoffe bestellen
Die Zusammensetzung des Grippeimpfstoffes für die Saison 2021/22 steht fest und die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ ist in Kraft. Weil die Impfstoffherstellung einige Monate in Anspruch nimmt, ist eine frühe Planung der benötigten Mengen unabdingbar. Um Versorgungsengpässen vorzubeugen, ruft das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Apotheken und Praxen dazu auf, zeitnah Grippeimpfstoffe zu bestellen.
Wie viele Impfdosen produziert werden, hängt von der Zahl der Bestellungen ab. Werden im Februar/März nicht genug Grippeimpfstoffe bestellt und reicht der Puffer nicht, kann es im Herbst knapp werden und zu einem Engpass kommen. Nachbestellungen können in der Regel nicht berücksichtigt werden. Um einem Mangel vorzubeugen und jedem Impfwilligen auch eine Impfung zu ermöglichen, appelliert das PEI an alle Ärzt:innen und Apotheker:innen, ihre Bestellungen für den Grippeimpfstoff 2021/22 zeitnah, idealerweise vor dem 20. März und für den Hochdosis-Impfstoff vor dem 31. März, abzugeben.
„Nur wenn aufgrund des mehrmonatigen Herstellungsprozesses rechtzeitig ausreichend Impfstoffe vorbestellt werden, kann die Versorgung der Bevölkerung mit Grippeimpfstoffen sichergestellt werden“, so das PEI.
Der Ablauf: Sind alle Bestellungen Ende März eingegangen, läuft die Impfstoffherstellung über einen Zeitraum von etwa vier bis fünf Monaten. Ab etwa Mitte August werden die Impfstoffchargen sukzessive ausgeliefert, nach Chargenprüfung und -freigabe durch das PEI. „Der gesamte Herstellungsprozess ist sehr langwierig, sodass Nachbestellungen nicht berücksichtigt werden können und aufgrund des weltweiten Bedarfs auch keine Zusatzkontingente vorhanden sind, die ‚Nachzüglern‘ zur Verfügung gestellt werden könnten.“
Als Orientierungshilfe für die Vorbestellung dienen die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), so das PEI. In der kommenden Saison haben Personen ab einem Alter von 60 Jahren Anspruch auf eine Grippeimpfung mit einem Hochdosis-Impfstoff. Demnach darf in der Altersklasse nur noch mit der Hochdosis-Vakzine geimpft werden. Bislang ist Efluelda (Sanofi) der erste und einzige Hochdosis-Impfstoff, der eine Zulassung in Europa hält. Um Engpässen vorzubeugen, hat das BMG die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ angepasst und den Anspruch auf inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe ermöglicht. Für Ältere muss es also laut BMG nicht zwingend der Hochdosis-Impfstoff sein. Die Verordnung ist bereits in Kraft.
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